14.03.2023

Funknavigation und Windenergie – Ende der Blockade?

Meldung vom 14.03.2023

Nachdem bereits im vergangenen April das BMWK und das BMVD die Anpassung der Schutzbereiche um Wetterradare angekündigt hatten scheint der DWD nun Nägel mit Köpfen zu machen. Lesen Sie dazu unsere Pressemeldung hier.

Meldung vom 28.09.2022

Die Überprüfung der Reduktion der Prüfbereiche für die von der DFS betriebenen DVOR geht weiter. Das BAF hat in einer aktuellen Mitteilung auf seiner Homepage über den aktuellen Stand informiert (hier).

Nach dieser Auflistung sind derzeit (Stand: 23.9.2022) die Prüfbereiche an 27 DVOR im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf 7 km reduziert worden. Für die restlichen 13 DVOR geht das BAF davon aus, dass die Überprüfung durch die DFS bis spätestens zum Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein wird. Nach Abschluss der noch ausstehenden Überprüfungen sollten jedenfalls mit Blick auf den zivilen Luftverkehr deutlich größere Flächenpotenziale im Nahbereich um Flugsicherungseinrichtungen zur Verfügung stehen.

Meldung vom 02.08.2022

In einer gemeinsamen Pressemitteilung haben das BMDV und das BMWK am 01.08.2022 einen weiteren Schritt zur Auflösung des Konfliktes zwischen Windenergie und Funknavigationsanlagen verkündet. Bis Ende 2022 sollen die Anlagenschutzbereiche der Funknavigationsanlagen überprüft und eine neue Berechnungsformel implementiert werden.

Doppler-Funknavigationsanlagen (DVOR)

Die der Anlagenschutzbereiche der DVOR-Anlagen werden im Zuge der Neubewertung voraussictlich verkleinert. Bislang ist dies bereits für die DVOR Klasdorf, die DVOR Gedern und die DVOR Fulda erfolgt, deren Anlagenschutzbereiche mit Wirkung vom 01.08.2022 – wohl auf 7 km – verringert wurden. Im Laufe des Jahres werden die weiteren DVOR-Anlagen entsprechend überpürft. Die Minsterien rechnen mit einem erheblichen Zugewinn an Flächen für den Windenergieausabau. Hintergrund hierfür ist, dass außerhalb der Anlagenschutzbereiche Flugsicherungsaspekte nach § 18a LuftVG nicht mehr berücksichtigt werden müssen.

Konventionelle Funknavigationsanlagen (CVOR)

Für die störanfälligeren CVOR-Anlagen wird eine neue Berechnungsformel bei der Störprognose angewendet. Wie bereits bei den DVOR-Anlagen hat sich in der Überprüfung gezeigt, dass Störwirkungen von Windenergieanlagen häufig überbewertet wurden. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Erkenntnisse der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt konnte die Prognoseformel verfeinert werden. „Mit der voraussichtlich ab Ende September 2022 einsatzfähigen neuen CVOR-Berechnungsformel ist auch für Funkfeuer herkömmlicher Bauart (CVOR) eine höhere Zustimmungsquote absehbar.“

Weitere Maßnahmen

Von den bislang vorhandenen 51 Funknavigationsanlagen werden bis 2032 voraussichtlich 20 Anlagen komplett zurückgebaut. Außerdem werden acht CVOR in weniger störanfällige DVOR-Anlagen umgerüstet. Schließlich wird das Fehlerbudget für externe Störungen wie Windenergieanlagen ab sofort von 1,0° auf bis zu 2,1° erhöht.

Folgen

BMDV und BMWK versprechen sich davon einen erheblichen Flächenzuwachs.

Für Projektierer dürfte nun angezeigt sein, diese Änderungen nicht nur in bereits laufende Genehmigungsverfahren einzuspeisen, sondern auch in Bauleitplan- und Regionalplanverfahren darauf zu achten, inwieweit die Belange der Funknavigation in den Flächenzuschnitt eingeflossen sind.

Meldung vom 06.04.2022

Am 05.04.2022 verkündeten die Bundesminister Habeck und Wissing eine bedeutende Einigung mit den Betreibern von Wetterradar- und Funknavigationsanlagen. Beide Minister stellten die Inhalte dieser Einigung im Rahmen einer Pressekonferenz vor (das Video dazu finden Sie hier). Demnach verkleinern die Betreiber, DWD und DFS, die sog. „Schutzbereiche“ für derartige Anlagen und passen die Bewertungsmethoden an.

Funknavigation

Im Bereich der Funknavigation verringert die DFS die Schutzbereiche für 40 Funknavigationsanlagen drastisch. Dabei variiert die Angabe von Minister Habeck zum konkret verbliebenden Umfang der Schutzbereiche (bislang 15 km) von 5-7 km. Außerhalb der verbleibenden Schutzbereiche sind von vornherein keine Störungen durch Windenergieanlagen zu erwarten. Im Einzelfall sollen aber auch innerhalb der Schutzbereiche (bis zu einer Entfernung von 3 km zur Funknavigationsanlage) WEA zulässig sein.

15 Funknavigationsanlagen baut die DFS komplett zurück. Acht weitere Funknavigationsanlagen werden umgerüstet. Dabei geht es vermutlich um den seit langem bekannten Plan, die sehr störanfälligen konventionellen Funknavigationsanlagen (CVOR) zu störunempfindlicheren Doppler-Funknavigationsanlagen (DVOR) aufzurüsten (wir berichteten hier).

Die DFS nutzt künftig nach Auskunft der Ministerien auch eine neue – genauere – Bewertungsmethoden für die Störprognose von Windenergieanlagen. Diese Ankündigung bezieht sich offenbar auf CVOR-Anlagen, für die bislang eine neue Prognosemethode fehlte.

Wetterradar

Auch der DWD verkleinert für die von ihm betriebenen Wetterradar-Anlagen den Schutzbereich erheblich. Demnach ist innerhalb von 5-15 km um Wetterradar-Anlagen keine Einzelfallprüfung für WEA mehr erforderlich, wenn der Betreiber der WEA die Wetterdaten der Anlage dem DWD zur Verfügung stellt und „die Anwendung bestimmter Bewertungskriterien erfüllt werden“. Um welche bestimmte Kriterien es sich dabei handelt, teilten die Minsiter nicht mit.

Zeithorizont und Folgen

Auf Rückfrage betonten beide Minister, dass sämtliche Neuerungen ab sofort umgesetzt werden sollen. Die Minister sind sich sicher, dass durch diese Maßnahmen sofort signifikant mehr Flächen für die Windenergienutzung frei werden. Minister spricht insoweit von einem Volumen von ca. 5 Gigawatt.

Tatsächlich baucht es wohl dennoch einige Zeit, um dieses freigewordene Potenzial auch zu heben. Denn zwar handelt es sich bei den Maßnahmen, die nun verkündet wurden, um Rechtsanwendung, d.h. eine Änderung von Gesetzen oder Verordnungen ist dafür nicht erforderlich, die betreffenden Behörden können vielmehr sofort nach diesen Vorgaben handeln. Dennoch ist nicht zu vergessen, dass zu der Problematik derzeit viele gerichtliche Verfahren anhängig sind. Zu Recht weist Minister Wissing somit darauf hin, dass man pauschal nicht sagen könne, wie und wie schnell diese Verfahren zu Gunsten der Windenergienutzung abgeschlossen werden können.

Noch brisanter dürfte die Frage sein, wie sich die zu begrüßenden Maßnahmen in bereits vorhandene Regional- und Bauleitplanungen integrieren lassen. Denn nicht wenige dieser Planungen haben die o.g. Schutzbereiche bislang als Tabu für die Windenergienutzung behandelt und ihre Plankonzepte entsprechend ausgerichtet. Dafür dürfte es nunmehr an der sachlichen Rechtsfertigung fehlen. Dennoch verfügen viele dieser Planung über eine „außergebietliche Ausschlusswirkung“ für die Windenergienutzung innerhalb der bisherigen Schutzbereiche für Funknavigation und Wetterradare. Dieses planungsrechtliche Hindernis muss also – was durchaus möglich ist – jeweils ebenfalls zeitnah beseitigt werden.

Meldung vom 19.08.2020

Der Konflikt zwischen Funknavigation und Windenergie ist bekannt. In den vergangenen Jahren wurden eine Vielzahl von Windenergie -Projekten durch das BAF und die DFS verhindert. Begründet wurden diese Ablehnungen immer mit erheblichen Störungen der in der Nähe befindlichen Funknavigationsanlagen. § 18a LuftVG, welcher die Flugsicherungseinrichtungen im Umkreis bis zu 15 km schützen soll, führte zu einer Vielzahl von Genehmigungshindernissen. An diesem luftverkehrsrechtlichen Genehmigungshindernis scheiterte die Realisierung vieler Windenergievorhaben.

Kritik durch Sachverständige

Die Blockade für die Windenergie ist seit jeher Gegenstand massiver Kritik an den Störprognosen der DFS und dem aufsichtsführenden BAF. Problematisch war in diesem Zusammenhang, dass insbesondere von den Gerichten die Prognose als „alternativlos“ angesehen wurde und die Störprognose als „Stand der Wissenschaft“ anerkannt war. Es gab schlicht und einfach keine anderen, wissenschaftlich belastbare, Grundlagen. Die unbefriedigende Situation hat eine großangelegte Untersuchung zum tatsächlichen Störpotenzial von Windenergieanlagen hervorgebracht. Die Untersuchung hat letztlich die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Rahmen von WERAN und WERANplus (wir berichteten hier) durchgeführt. Diese Untersuchung zeigte der Branche ein neues Licht am Ende des Tunnels.

Ergebnisse als Ende der Blockade?

Die Ergebnisse sind seit November 2019 bekannt. Für Doppler-Funknavigationsanlagen (DVOR) ist eindeutig festgestellt wurden, dass die bisherigen Störprognosen das tatsächliche Störpotenzial um ein Vielfaches überschätzen. Nachdem sich die DFS und das BAF mit den Ergebnissen auseinandergesetzt haben, kommt es nunmehr zur Anpassung der Prognosemethode. Außerdem wird eine flächendeckende Neubewertung noch nicht abgeschlossener Genehmigungs- und Klageverfahren für Windenergie -Projekte unter Berücksichtigunng der Untersuchungsergebnisse vorgenommen. Für die Neubewertung schicken DFS und BAF Excel-Tabellen an die Genehmigungsbehörden, in denen die betreffenden Projekte aufgelistet sind.

Die ersten von uns begleiteten Windenergie -Projekte haben nunmehr eine positive Stellungnahme des BAF erhalten sodass die Genehmigungsvoraussetzungen gegeben sind und die Projekte (zeitnah) realisiert werden können. Der bislang als unüberwindbar geltende 15 km „Schutzradius“ um DVOR-Anlagen ist nunmehr angreifbarer denn je. Von diesem in der Vergangenheit betroffene Projektierer sollten ihre Planungsdateien durchsuchen. Möglicherweise schlummern in diesen Projekte, die jetzt Aussicht auf Erfolg haben. Um zu wissen, ob das eigene Projekt von der Neubewertung erfasst ist, sollten die Projektierer an die Genehmigungsbehörden herantreten und die „Neubewertungslisten“ auf Vollständigkeit überprüfen lassen.

 

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