15.08.2019

Im Westen nichts Neues – Windenergieausschreibung weiter auf Talfahrt

Am 09.08.2019 hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 01.08.2019 bekannt gegeben (siehe hier). Die Ergebnisse überraschen nicht und bestätigen, dass sich der Windenergieausbau weiterhin auf Talfahrt befindet. Zu den Gründen und Ursachen berichteten wir hier.

Geringer Wettbewerb, hohe Zuschlagswerte

In Anbetracht der geringen Zahl von Neugenehmigungen sowie zahlreicher Klageverfahren gegen genehmigte Windenergieanlagen war auch diese Ausschreibungsrunde erneut deutlich unterzeichnet. Nur 32 Gebote mit einer Gebotsmenge von 208 MW erhielten einen Zuschlag. Lediglich ein Gebot musste aufgrund eines Formfehlers ausgeschlossen werden. Zum Vergleich: Ausgeschrieben waren 650 MW und damit mehr als das Dreifache der Zuschlagsmenge.

Auch absolut gesehen ist das laufende Jahr von einem dramatischen Rückgang geprägt. So wurde im August nicht einmal mehr die Hälfte der Zuschlagsmenge zum Gebotstermin Februar 2019, der bereits von einer deutlichen Unterzeichnung gekennzeichnet war, bezuschlagt. Die nicht vergebenen Mengen werden im Jahr 2022 zusätzlich ausgeschrieben. Angesichts der insgesamt geringen Beteiligung im Jahr 2019 summiert sich die 2022 zusätzlich auszuschreibende Menge bereits jetzt auf mehr als 1.000 MW. Damit drohen letztlich die im selben Umfang für 2019 angesetzten Sonderausschreibungen, für die die Branche lange gekämpft hatte, zu verpuffen.

Von der geringen Beteiligung profitieren indes die nun bezuschlagten Bieter, was sich in den Zuschlagswerten niederschlägt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert entsprach mit 6,20 ct/kWh erstmals exakt dem zulässigen Höchstwert. Dies sind teilweise über 2 ct/kWh mehr als in den Ausschreibungsrunden 2017 und Anfang 2018.

Angesichts dieser Entwicklung stellt sich für so manchen Bieter aus früheren Ausschreibungsrunden die Frage, ob er an dieser Entwicklung nicht unter Umständen wirtschaftlich partizipieren kann. Dem steht allerdings entgegen, dass einmal erteilte Zuschläge nicht zurückgegeben oder vor Ablauf der Realisierungsfrist entwertet werden können. Auch ist die Teilnahme mit derselben Genehmigung an einer weiteren Ausschreibungsrunde nicht möglich. Deshalb bliebe nur die Möglichkeit einer Neugenehmigung. Das erneute Durchlaufen des Genehmigungsverfahrens birgt allerdings – neben den wirtschaftlichen Chancen – auch eine ganze Reihe von Unwägbarkeiten. Rechtsrat ist in diesem Fall – auch mit Blick auf die hinterlegten Sicherheiten – unerlässlich.

Verkürzte Realisierungsfrist

Die bezuschlagten Bieter haben – wie bei den vergangenen Ausschreibungsrunden dieses Jahres – nur 24 Monate Zeit, die Anlagen zu realisieren und in Betrieb zu nehmen. In den kommenden beiden Ausschreibungsrunden werden es dann wieder regulär 30 Monate sein. Die vorübergehende Verkürzung der Realisierungsfrist war im Zuge des Energiesammelgesetzes (wir berichteten hier und hier) eingeführt worden, um befürchteten Ausbaueinbrüchen in den Jahren 2019 und 2020 entgegenzuwirken. Diese resultieren noch aus dem großen Erfolg von Bürgerenergiegesellschaften in den ersten Ausschreibungsrunden 2017 mit einer Realisierungsfrist von 54 Monaten. Angesichts der sehr geringen Zuschlagsraten in 2019 dürfte dieses Ziel jedoch deutlich verfehlt werden.

Und wie geht´s weiter?

Aktuell ist die Frequenz der Ausschreibungen für Windenergie an Land sehr hoch. Zum 01.09.2019 steht die erste Sonderausschreibung mit einem Volumen von 500 MW an, schon einen Monat später die letzte reguläre Ausschreibungsrunde in diesem Jahr mit einem Volumen von 675 MW. Für beide Termine hat die Bundesnetzagentur die Ausschreibung bereits veröffentlicht (siehe hier). Zum 01.12.2019 wird nochmals eine Sonderausschreibung mit 500 MW Volumen durchgeführt. Die Zahl der Neugenehmigungen im Jahr 2019 liegt dagegen mit knapp 1.000 MW (siehe hier) deutlich unter dem in diesem Jahr noch ausstehenden Ausschreibungsvolumen von insgesamt 1.675 MW. Es steht daher zu erwarten, dass sich der Negativtrend fortsetzt und weiter verschärft. Ob der angesichts dessen für den 05.09.2019 anberaumte „Windkraft-Gipfel“ von Bundeswirtschaftsminister Altmaier mit Vertretern der Windkraftbranche, der Bundesländern sowie Kritikern einen Lichtblick bringen wird, bleibt allerdings abzuwarten.

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