15.05.2020

Update: Pressemitteilung zur Beurteilung von Störungen an Funknavigationsanlagen

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie und Verkehr und digitale Infrastruktur haben am 14.05.2020 eine gemeinsame Pressemitteilung  „Methodik zur Beurteilung von Störungen an Funknavigationsanlagen durch Windenergieanlagen verbessert“ herausgegeben.

Mit der Pressemitteilung wird noch einmal unterstrichen, dass die Formel zur Berechnung von Störungen den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst wurde und zum 1. Juni 2020 Anwendung findet.

Durch die Ergebnisse des Forschungsvorhabens WERAN können die durch WEA hervorgerufenen Störungen deutlich genauer modelliert werden. Dadurch ist eine deutlich bessere Prognosenentscheidung möglich.

Außerdem haben sich die beiden Ministerien auf weitere Maßanhamen verständigt. So wird nach ausreichender Bestätigung der neuen Prüfmethodik eine Änderung des Radius von Prüfbereichen vorgenommen. Es bleibt zu hoffen, dass die längst überfällige Ankündigung der Anpassung der Radien nicht zum Papiertiger verkommt.

 

Meldung vom 27.03.2020

Bereits im November vergangenen Jahres ging die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) aufgrund der WERANplus-Erkenntnisse von einem neuen Stand der Technik hinsichtlich der Störpotenziale von Windenergianlagen auf Funknavigationsanlagen aus. Fünf Monate später sind die Folgen dieser Erkenntnisse für die Branche weiterhin unklar.

Unklare Signale

Einerseits fehlt bislang immer noch der von der PTB für Anfang dieses Jahres angekündigte Abschlussbericht zu WERANplus. Andererseits sind die Informationen zum Umgang mit diesen Erkenntnissen durch DFS und BAF bislang widersprüchlich. Denn die Äußerungen von DFS und BAF innerhalb bereits anhängiger Gerichtsverfahren zu dieser Thematik lassen vermuten, dass sie trotz der WERANplus Erkenntnisse vorläufig keinen Grund für ein Abweichen von ihrer aktuellen Beurteilungspraxis sehen. Deshalb wird beständig darauf verwiesen, die bisherigen Störprognosen seien fehlerfrei erfolgt.

Gleichwohl soll dem Vernehmen nach ab April eine Überprüfung der noch in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren befindlichen Projekte auf der Grundlage der WERANplus-Erkenntnisse erfolgen.

Es ist nicht klar wie BAF und DFS den sich damit aufdrängenden Widerspruchin ihrem Verhalten auflösen.

Verpuffen die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministers?

Gleichzeitig zeigt sich aber, dass DFS und BAF offenbar auch unter dem Eindruck von WERANplus nicht gewillt sind, ohne weiteres den Forderungen des Bundeswirtschaftsministeriums vom Oktober 2019 zur Stärkung der Energiewende nachzukommen. Gefordert war dort nämlich auch eine Beschränkung der sogenannten Anlagenschutzbereiche, insbesondere für DVOR-Funknavigationsanlagen. Diese Reduzierung würde eine erhebliche Entspannung der Konflikte von Windenergienutzung und Flugsicherung mit sich bringen. Sie ließe zudem auf der Grundlage der Erkenntnisse der PTB auch durchaus gut begründen. Aus den hierzu ergangen Äußerungen von BAF und DFS wird indessen deutlich, dass man dort die Maßnahmen des Bundeswirtschaftsministers eher als unverbindliche Vorschläge ansieht. Solchen Vorschlägen kann man zwar folgen, muss es aber nicht. Und im vorliegenden Fall wird man das vielleicht auch eher nicht.

Hoffen auf die Zukunft

Einstweilen scheint somit noch erheblicher Redebedarf zu bestehen, falls es das Bundeswirtschaftsministerium mit seinen Vorschlägen zur Stärkung der Windenergienutzung ernst meint. Dabei darf man sich schon die Frage stellen, wie starr eine Bundesoberbehörde angesichts klarer Signale aus einem Bundesminsiterium und ebenso klarer Erkenntnisse aus einem mit Bundesmitteln geförderten Forschungsprojekt bleiben kann. Und dies möglicherweise nur, weil die Erkenntnisse daraus nicht genehm scheinen.

Es bleibt in jedem Fall spannend, was der April in diesem Zusammenhang bringen wird. Jeder sollte ein offenes Auge für die (Nicht-)Entwicklung der Dinge behalten!

Meldung vom 20.12.2020

Die Windenergiebranche steht seit Jahren dem Problem gegenüber, wie die Wechselwirkungen zwischen Funknavigationsanlagen und Windenergieanlagen richtigerweise zu bewerten sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat die bislang bestehenden Unzulänglichkeiten der Prognoseverfahren quasi „als gegeben“ akzeptiert.

In der letzten Zeit bemühte sich die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) darum, diesem Missstand u.a. im Rahmen des mit Bundesmitteln unterstützte Forschungsprojekt WERANplus+ Abhilfe zu schaffen.

WERANplus Ergebnisse veröffentlicht

Deren aktuellen Ergebnisse können mittlerweile auf der Internetseite der Physikalisch-technischen Bundesanstalt im Rahmen eines Vortrages von Herrn Dr. Schrader eingesehen werden. Zwar bringt der veröffentlichte Vortrag Leser ohne physikalischen Hintergrund leicht an ihre Grenzen, es lassen sich aus dem Papier jedoch wertvolle Hinweise entnehmen.

Neue DFSM-Methode

Offenbar hat die DFS auf der Grundlage der PTB-Untersuchungen bereits das Prognosetool zur Bestimmung des Störbeitrages neuer Windenergieanlagen teilweise angepasst. Der veröffentlichte Vortrag ist die Rede legt nahe, dass die DFS nunmehr eine „DFSM“ (sprich: modifizierte DFS-Methode) nutzt. Dabei legen die im veröffentlichten Vortrag aufgezeigten Vergleichsergebnisse die Vermutung nahe, dass die modifizierte Methode zu deutlich geringeren Fehlerbeitragsprognosen durch Windenergieanlagen gelangt, als die bisherige.

Neuer Stand der Wissenschaft und Technik?

Unklar ist, ob auch die weiteren Ergebnisse bereits von der DFS akzeptiert wurden. Dies betrifft v.a. die als „Stand der Forschung“ bezeichnete Möglichkeit einer korrekten, messtechnischen Ermittlung der Vorbelastung an Funknavigationsanlagen. Denn insbesondere in diesem Teil des Vortrages steckt erhebliches Potenzial für die Windenergie. Die Vergleichsbetrachtungen der PTB ergeben, dass an Doppler-Funknavigationsanlagenselbst dann, wenn bis zu 100 Anlagen errichtet werden, der bewirkte Winkelfehler bei gerade einmal im Bereich von +1° bis -1° liegt. Die bisherigen Prognosen der DFS würden damit nicht ansatzweise die Realität abbilden und die Störpotenziale von Windenergieanlagen massiv überbewerten.

Bei einem neuen wissenschaftlichen Stand, würde nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes u.U. eine veränderte Situation eintreten. Die bisherigen Prognosen der DFS in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen müssten dann wissenschaftlich als unplausibel gelten. Zahlreiche negative Entscheidungen auf der Grundlage des § 18a LuftVG, die zu einer Ablehnung geführt haben, wären ggf. zu überprüfen.

Ausblick

Dem Vernehmen nach soll Anfang des Jahres 2020 auch ein schriftlicher Abschlussbericht zu „WERANplus“ folgen. Es könnte zu einem guten Jahr für die Windenergie werden.

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