17.04.2025
Erleichterungen bei der Grundbucheinsicht – Gesetzgebungsverfahren auf der Zielgeraden
Der Blick ins Grundbuch steht oftmals am Anfang der Projektierung einer Erneuerbaren-Energien-Anlage. Um die Eigentumsverhältnisse am (potentiell) geeigneten Grundstück festzustellen, ist die Einsicht ins Grundbuch häufig das naheliegendste und geeignetste Mittel. Ob das zuständige Grundbuchamt die Einsicht ins Grundbuch tatsächlich gewährt, ist dabei oft unklar. Die Grundbuchämter stellen bislang höchst unterschiedliche Anforderungen an die Voraussetzungen zur Einsichtnahme.
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