18.05.2026
BGH entscheidet zur Fälligkeit von EEG-Vergütungen und Abschlägen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Netzbetreiber müssen EEG-Vergütungen für EEG-Anlagen grundsätzlich erst nach Ablauf des Kalenderjahres endgültig abrechnen (Urteil vom 10.02.2025 – XIII ZR 3/25). Anlagenbetreiber können daher keine monatliche Schlussabrechnung und Auszahlung der vollständigen Einspeisevergütung verlangen. Allerdings haben Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Zahlung monatlicher Abschläge. Auch zu deren Berechnung…