26.11.2025
Brandenburg verschärft Sonderabgaben für Windenergieanlagen und Freiflächenanlagen
Im Vergleich zu anderen Bundesländern, die Beteiligungsgesetze erlassen haben, geht Brandenburg seit jeher einen Sonderweg. Anstelle einer erzeugungsabhängigen Zahlung an Kommunen und/oder Bürger waren Betreiber von neuen Windenergieanlagen bereits seit 2020 verpflichtet, eine pauschale Sonderabgabe in Höhe von 10.000 EUR pro Windenergieanlage und Jahr an Gemeinden im Umkreis von 3 km zu zahlen. Für Freiflächenanlagen gibt es seit 2025 ein eigenständiges Gesetz, das eine Sonderabgabe in Höhe von 2.000 EUR je MW und Jahr zugunsten der Standortgemeinde vorsieht. Mit Beschluss vom 19.11.2025 hat der Brandenburgische Landtag nun beide Gesetze zusammengeführt und die Zahlungspflichten deutlich verschärft.
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