14.05.2020
Alle Jahre wieder – EEG-Umlage bis 31.05.2020 melden!
Für Betreiber von Erzeugungsanlagen, die auch Dritte mit dem erzeugten Strom beliefern, steht erneut die jährliche Meldefrist vor der Tür. Sie müssen zum 31.05.2020 an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber die an Dritte gelieferten Strommengen und - soweit diese ebenfalls der Umlagepflicht unterliegen - auch selbstverbrauchte Strommengen melden.