28.07.2022
Schluss, aus, vorbei! – Auch keine Gnadenfrist für die EEG-Umlage
Heute, am 28.07.2022, wurde das sogenannte Osterpaket im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (siehe hier). Damit wird der Großteil der darin enthaltenen Gesetze (unter anderem das EEG 2023 – siehe hier) und Änderungen plangemäß zum 01.01.2023 in Kraft treten. Vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission wird dann auch die EEG-Umlage definitiv Geschichte sein. Entgegen der ursprünglichen Planungen der Bundesregierung wird sie auch nicht im Standby-Modus fortgeführt. Geplant war an sich, die EEG-Umlage potenziell als Aufschlag auf die Netzentgelte beizubehalten. Zwar war zunächst eine Vollfinanzierung aus dem Klima- und Energie-Fonds angedacht. Doch ließ sich der Gesetzgeber ein Hintertürchen offen, die Umlage für aus dem Netz bezogenen Strom im Fall einer Finanzierungsnot wieder auferstehen zu lassen.
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