16.09.2021
Fachagentur Windenergie an Land veröffentlicht Musterverträge zu § 36k EEG 2021
Seit dem 01.01.2021 ermöglicht § 36k EEG 2021 Betreibern von neuen Windenergieanlagen, betroffene Gemeinden auf freiwilliger Basis finanziell an der Windenergienutzung zu beteiligen (wir berichteten hier). Diese Möglichkeit einer Akzeptanzsteigerung vor Ort stößt in der Branche auf sehr breites Interesse.
Weitere News unter Update: Der Mustervertrag der FA Wind zu § 6 EEG 2021 liegt vor: