18.06.2024
Redispatch 2.0: Festlegung der Bundesnetzagentur zum finanziellen Ausgleich
Am 05.06.2024 hat die Bundesnetzagentur eine Festlegung zur Bestimmung des angemessenen finanziellen Ausgleichs für Anpassungen der Wirkleistungserzeugung oder des Wirkleistungsbezugs nach § 13a Abs. 2 EnWG erlassen (abrufbar hier). Hinter dem komplizierten Namen verbergen sich Regelungen für die finanzielle Entschädigung von Redispatch-Maßnahmen, die den bisherigen Leifaden zum Einspeisemanagement ablösen. Hintergrund…