26.02.2020
BGH-Urteile zur Kundenanlage: Eine Straße macht noch kein öffentliches Netz
Die Kundenanlage ist für dezentrale Versorgungs- und Quartierskonzepte einer der wohl schillerndsten und wirtschaftlich interessantesten Begriffe, sind mit ihrem Vorliegen doch zahlreiche Ausnahmen und Privilegierungen verbunden. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat nun am 11.12.2019 in zwei lang erwarteten und grundlegenden Entscheidungen (EnVR 65/18 und EnVR 66/18) die tatbestandlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer Kundenanlage gem. § 3 Nr. 24a EnWG konkretisiert.