26.11.2021
OVG Bautzen: Reine Freihalteplanung stellt Negativplanung dar!
Mit seinem Beschluss vom 10.11.2021 hat das OVG Bautzen (1 B 118/21) eine Veränderungssperre außer Vollzug gesetzt. Der alleinige Zweck der durch diese Veränderungssperre gesicherten Planung der Gemeinde bestand darin, Flächen von der Bebauung freizuhalten. Damit konnte auch das Genehmigungsverfahren für ein Windenergievorhaben nicht abgeschlossen werden. Sachverhalt – reine Freihalteplanung…