26.06.2020
Update: Bundesverwaltungsgericht bestätigt rangsichernde Wirkung eines Vorbescheids
In seiner gestrigen mündlichen Verhandlung vom 25.06.2020 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsprechung zahlreicher Oberverwaltungsgerichte, wonach bei zwei miteinander konkurrierenden Anträgen über die Zulässigkeit von Windenergieanlagen auch einem Vorbescheidsantrag grundsätzlich eine rangsichernde, prioritäre Wirkung gegenüber einem (Voll-)Genehmigungsantrag zukommen kann.