13.08.2020
Neuer Erlass in Schleswig-Holstein zum Tötungsverbot
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) des Landes Schleswig-Holstein hat zum 08.07.2020 einen Erlass zu den „Anforderungen an die Bestanderfassung und Konfliktbewertung im Hinblick auf das Tötungsverbot bei der Errichtung von Windenergieanlagen mit einem unteren Rotordurchgang kleiner als 30 m und einem Rotordurchmesser größer als 100 m“ herausgegeben. Es werden dort besonderen Anforderungen an die Erfassung und Bewertung für Arten Uhu und Rohrweihe als Groß- und Greifvögel sowie für Fledermäusen betrachtet. Zudem stellt der Erlass Übergangsregelungen für bereits laufende Genehmigungsverfahren auf.