16.11.2024
Bürokratieentlastungesetz IV tritt in Kraft
Mit unserer Meldung vom 04.10.2024 – siehe unten – hatten wir ausführlich das Bürokratieentlastungsgesetz IV vorgestellt. Für den Bereich der EE-Flächensicherung hat dies eine enorme Bedeutung, da fortan für Grundstücksmietverträge in § 550 BGB statt bisher „Schriftform“ nunmehr „Textform“ zu lesen ist. Grundstücksmietverträge müssen also nur noch die Textform einhalten, um eine Formmangelkündigung zu vermeiden, nicht mehr die Schriftform.
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