05.05.2022
Eintragungspflicht zum Transparenzregister nicht vergessen!
Im Juni 2017 wurde in Deutschland das Transparenzregister eingeführt. Dies diente der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie (EU-Richtlinie 2015/849 vom 20.5.2015). Das Transparenzregister wird seitdem (in elektronischer Form) bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt. Die ersten Übergangsfristen für die Registeranmeldung sind bereits ausgelaufen, die letzten enden in diesem Jahr. Höchste Zeit zum Handeln!