Lenkung der Windenergie durch LEP NRW rechtswidrig – und doch beschlossen

Das OVG Münster hält die in NRW mit dem neuen Landesentwicklungsplan (LEP) forcierte Lenkung des Windenergieausbaus für rechtswidrig. Dies ergibt sich aus einem kürzlich veröffentlichtem Urteil vom 16.02.2024. Der Landtag hat den Plan aber schon beschlossen.