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Ihr Partner – Gemeinschaftlich. Vorausdenkend. Engagiert.

27./28.01.2026
7. Leipziger Windrechtsforum
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AUS ÜBERZEUGUNG

AUS ÜBERZEUGUNG

Ihr Partner mit besonderem Schwerpunkt auf Erneuerbaren Energien und langjähriger Erfahrung im Verwaltungs-, Zivil- und Energierecht.

Gemeinschaftlich

Mit einem ganzheitlichen, interdisziplinären Beratungsansatz streiten wir für Ihre Interessen. Die Bündelung von Expertise, Einsatz und Dialog ist dabei nach unserer festen Überzeugung die Basis einer jeden erfolgreichen Rechtsberatung.

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Vorausdenkend

Anwaltliche Tätigkeit ist für uns nicht bloße Vergangenheitsbewältigung.  Unser Anspruch ist vielmehr, Probleme frühzeitig zu erkennen und mit Ihnen die Zukunft zu gestalten. Nach dieser Philosophie begleiten wir Ihre Projekte von Anfang bis Ende und auf allen Ebenen mit Sorgfalt, Innovation und Weitblick.

Engagiert

Ihre Ziele sind unser Anliegen. Deshalb setzten wir uns nicht nur im einzelnen Mandat, sondern aus Überzeugung auch als aktive Mitglieder und Beiräte in verschiedenen Branchenverbänden der Erneuerbaren Energien für Sie ein.

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NEWS

NEWS

Dr. Manuela Herms
26.11.2025

Brandenburg verschärft Sonderabgaben für Windenergieanlagen und Freiflächenanlagen

Im Vergleich zu anderen Bundesländern, die Beteiligungsgesetze erlassen haben, geht Brandenburg seit jeher einen Sonderweg. Anstelle einer erzeugungsabhängigen Zahlung an Kommunen und/oder Bürger waren Betreiber von neuen Windenergieanlagen bereits seit 2020 verpflichtet, eine pauschale Sonderabgabe in Höhe von 10.000 EUR pro Windenergieanlage und Jahr an Gemeinden im Umkreis von 3 km zu zahlen. Für Freiflächenanlagen gibt es seit 2025 ein eigenständiges Gesetz, das eine Sonderabgabe in Höhe von 2.000 EUR je MW und Jahr zugunsten der Standortgemeinde vorsieht. Mit Beschluss vom 19.11.2025 hat der Brandenburgische Landtag nun beide Gesetze zusammengeführt und die Zahlungspflichten deutlich verschärft.
Dr. Dana Kupke
26.11.2025

BVerwG ergänzt „Fahrplan“ zum Habitatschutz

Die Entscheidungsgründe zum Urteil des BVerwG vom 12.09.2025 liegen nunmehr vor. Das Gericht ergänzt darin den „Fahrplan“ für den Habitatschutz und die Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung. Zudem trifft das Gericht wichtige Klarstellungen zur Artenschutzprüfung und zu § 6 WindBG. Es lässt aber auch Fragen offen.
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TERMINE

TERMINE

27.11.2025 | 9.30-13.00 Uhr | Online

BWE-Webseminar: Grundstücksnutzungsverträge mit Gemeinden – Vertragsverhandlung und Ausschreibungspflichten

Als Eigentümerin von Grundstücken ist eine Gemeinde oft Vertragspartnerin von Erneuerbare Energien-Projekten. Lernen Sie in diesem WebSeminar die Besonderheiten bei der Zusammenarbeit mit Gemeinden kennen, um Ihr EE-Projekt gemeinsam zum Erfolg zu führen. Wird ein Grundstücksnutzungsvertrag nicht mit Personen des Privatrechts, sondern mit einer Gemeinde geschlossen, sind diverse rechtliche Besonderheiten…
03.12.2025 | | Online

BWE WebSeminar: Repowering – Rückbau, Verwertung und Recycling von WEA

Seit 2004 ist der Rückbau von Windenergieanlagen gesetzlich geregelt. Erfahren Sie in diesem Seminar, welche Rechte und Pflichten Sie als Betreiber beim Rückbau, Verwertung und Recycling von Windenergieanlagen haben. Informieren Sie sich außerdem darüber, welche Anforderungen an den Rückbau von vor 2004 errichteten Anlagen gestellt werden. Themen des Vortrags: Regelungen…

Engagement