BWE-Webinar: § 16b BImSchG – Konkrete Folgen für den Artenschutz

Vor einem guten halben Jahr verabschiedete sich der Deutsche Bundestag mit dem Beschluss zahlreicher Gesetze und Gesetzesvorhaben in die Sommerpause. Dazu zählte die Neueinführung des §16b BImSchG mit Regelungen zur Verfahrensvereinfachung und zur Erleichterung für materielle Genehmigungsvoraussetzungen beim Repowering.

Schon in den ersten Analysen der Verfahrensvereinfachungen und materiellen Erleichterungen ließen sich schnell zwei Themen herauskristallisieren, die zu diskutieren sein würden und bei denen mit Spannung auf die ersten Anwendungen in der rechtlichen Praxis geblickt wird. Einem dieser beiden Themen, dem Artenschutz, wollen wir uns in diesem Webinar widmen und analysieren, was sich geändert hat und an welcher Stelle es noch Unklarheiten gibt:

  • Blick zurück: Überblick über die Regelungen des neuen §16b BImSchG
  • Was meint die Saldierung im Artenschutz beim Repowering?
  • Auswirkungen auf die Signifikanzprüfung
  • Folgen für die artenschutzrechtliche Ausnahme
  • Für welche Repoweringvorhaben kann die Saldierung genutzt werden?
  • Saldierung als allgemeiner Rechtsgedanke?

Das Webinar wird veranstaltet durch die BWE WebAkademie. Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie ein Anmeldeformular finden Sie hier.

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