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Ihr Partner – Gemeinschaftlich. Vorausdenkend. Engagiert.

AUS ÜBERZEUGUNG

AUS ÜBERZEUGUNG

Ihr Partner mit besonderem Schwerpunkt auf Erneuerbaren Energien und langjähriger Erfahrung im Verwaltungs-, Zivil- und Energierecht.

Gemeinschaftlich

Mit einem ganzheitlichen, interdisziplinären Beratungsansatz streiten wir für Ihre Interessen. Die Bündelung von Expertise, Einsatz und Dialog ist dabei nach unserer festen Überzeugung die Basis einer jeden erfolgreichen Rechtsberatung.

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Vorausdenkend

Anwaltliche Tätigkeit ist für uns nicht bloße Vergangenheitsbewältigung.  Unser Anspruch ist vielmehr, Probleme frühzeitig zu erkennen und mit Ihnen die Zukunft zu gestalten. Nach dieser Philosophie begleiten wir Ihre Projekte von Anfang bis Ende und auf allen Ebenen mit Sorgfalt, Innovation und Weitblick.

Engagiert

Ihre Ziele sind unser Anliegen. Deshalb setzten wir uns nicht nur im einzelnen Mandat, sondern aus Überzeugung auch als aktive Mitglieder und Beiräte in verschiedenen Branchenverbänden der Erneuerbaren Energien für Sie ein.

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NEWS

NEWS

Dr. Dana Kupke
08.05.2025

Änderungsgenehmigung nach §16b Abs. 7 S. 3, Abs. 8 BImSchG

Das OVG Berlin-Brandenburg hat wichtige Klarstellungen zur Änderungsgenehmigung nach § 16b Abs. 7 S. 3, Abs. 8 BImSchG getroffen. Es hat sich dort mit zentralen Fragen zum Prüfungsumfang und zur Reichweite einer solchen Änderungsgenehmigung auseinanderzusetzen. Im Mittelpunkt standen dabei zwei Streitpunkte. Zum einen ging es um die Frage, ob § 16b Abs. 1 S. 3 BImSchG - der die Einholung weiterer Zustimmungserfordernisse anderer Behörden vorsieht - auch auf die Änderungsgenehmigung für geringfügige Anlagenänderungen nach § 16b Abs. 7 S. 3 BImSchG anwendbar ist. Zum anderen war zu klären, inwieweit der Änderungsgenehmigung nach § 16b Abs. 7 S. 3; Abs. 8 BImSchG trotz eingeschränkten Prüfungsprogramms Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG zukommt.
Antje Böhlmann-Balan
28.04.2025

BGH zur Kündigung eines Grundstücksnutzungsvertrages für Windenergieanlagen

Der BGH hat – in einem von uns betreuten Verfahren – mit Urteil vom 12.03.2025, Az. XII ZR 76/24 (siehe hier) wichtige Aussagen zur Kündbarkeit von WEA-Grundstücksnutzungsverträgen getroffen. Speziell betrifft die Entscheidung den Fall, dass in dem Vertrag eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart ist, die an die Inbetriebnahme der vertragsgegenständlichen WEA anknüpft, und in der Zeit vor Eintritt dieses Ereignisses gekündigt wird.
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TERMINE

TERMINE

21.05.2025 | 9.00-12.45 | Online

Photovoltaik in öffentlichen Liegenschaften einsetzen – rechtliche Aspekte

Aufgrund der Auflagen der Bundesregierung zum Klimaschutz und der aktuellen Energiekrise geraten immer mehr Auftraggeber von öffentlichen Bauvorhaben unter Handlungsdruck. Gebäude müssen energiesparend und klimaschonend umgesetzt werden. In diesem Halbtagesseminar lernen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen des Betriebs von Solaranlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz kennen. Danach erläutert die Referentin die Voraussetzungen und…
23.05.2025 | 11.00-12.30 Uhr | Online

BWE-Webinar: Gemeindeöffnungsklausel – Gamechanger für die Flächenbereitstellung?

Mit der sogenannten Gemeindeöffnungsklausel nach § 245e Abs. 5 des Baugesetzbuches, die am 14.01.2024 in Kraft getreten ist, hat der Bund den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, Windenergieflächen außerhalb von bestehenden Vorranggebieten zu planen. Die neu geschaffene Möglichkeit der Gemeindeöffnungsklausel stärkt die kommunale Selbstverwaltung und sollte daher zügig auch Anwendung finden.…

Engagement