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Planerische Ausweisung von Windenergie- und Beschleunigungsgebieten

Das System zur räumlichen Steuerung und Zulassung von Windenergieanlagen befindet sich in einem grundlegenden Wandel. Mit dem 2022 verabschiedeten Wind-an-Land-Gesetz wurde die bisherige Steuerungssystematik grundlegend geändert und auf eine reine Positivplanung ausgerichtet. Seit August 2025 gilt zudem aufgrund des „Gesetzes zur Umsetzung von RED III für die Windenergie an Land“ die Vorgabe, ausgewiesene Windenergiegebiete grundsätzlich als Beschleunigungsgebiete auszuweisen, sofern sie nicht innerhalb von Ausschlussgebieten liegen.

Für Träger der Regionalplanung und planende Gemeinden ergeben sich daraus zahlreiche neue Anforderungen, die bei der Ausweisung von Windenergiegebieten zu berücksichtigen sind und verschiedene rechtliche und planerische Fragen aufwerfen.

Die zweitägige Online-Fortbildungsveranstaltung widmet sich aktuellen Themen und Fragestellungen, die sich bei der Ausweisung bzw. Darstellung von Windenergie- und Beschleunigungsgebieten ergeben. Dabei werden sowohl die Ebene der Regionalplanung als auch die Flächennutzungsplanung betrachtet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Zusammenspiel und dem Verhältnis der beiden Planungsebenen.

30.09.2026, 9.05 Uhr

Beschleunigungsgebiete: Festlegung von Regelungen für Minderungsmaßnahmen

Helena Lajer

Das Online-Seminar wird veranstaltet vom Institut für Städtebau Berlin. Weitere Informationen sowie ein Anmeldeformular finden Sie hier.