Das Luftverkehrsrecht weist zahlreiche Bezüge zu den „klassischen“ anwaltlichen Beratungsfeldern auf und geht dabei weit über das Recht der im Luftverkehr tätigen Personen, wie PilotInnen und FlugbegleiterInnen oder Fragen der Geltendmachung von Schadensersatz im Falle von Flugverspätungen hinaus.
So sind in einem stark infrastrukturell geprägten Land wie der Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel zahlreiche Bauprojekte mit Belangen des Luftverkehrs konfrontiert. Sei es, weil durch hochaufragende bauliche Anlagen (wie etwa Windenergieanlagen oder Hochhäuser) der Flugbetrieb an Landeplätzen oder innerhalb festgelegter Flugstrecken berührt wird oder aber, weil Flugsicherungseinrichtungen (wie etwa Radaranlagen oder Funknavigationsanlagen) durch bauliche Anlagen beeinflusst werden können.
In all diesen Fällen beraten und unterstützen wir auf der Basis unserer langjährigen Erfahrung unsere Mandanten bei ihren Bauprojekten, nicht nur aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien. Die Besonderheiten eines jeden Projektes werden dabei ebenso in den Fokus genommen, wie die davon spezifisch betroffenen luftverkehrsrechtlichen Anforderungen, die etwa auch danach variieren, ob luftverkehrsrechtliche Einwände von militärischen oder zivilen Behörden erhoben werden. Die Herbeiführung einer rechtssicheren aber auch praktikablen Lösung ist dabei für uns oberstes Gebot.
Darüber hinaus begleiten wir Flugplatzbetreiber in anstehenden betrieblichen Zulassungsfragen nach dem Luftverkehrsgesetz zum Erhalt, zur Änderung oder auch zur Erweiterung des Flugbetriebs und den damit einhergehenden, bisweilen recht diffizilen, Rechtsfragen.
Zudem gehört seit langem die Beratung von Flugpersonal in persönlichen Zulassungsfragen wie etwa dem Erhalt der notwendigen medizinischen Tauglichkeitsbescheinigung, der Erteilung oder dem Entzug von Berufs- oder Privatpilotenlizenzen sowie der notwendigen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz zu unserer anwaltlichen Praxis.
Unsere Fachkollegen des Luftverkehrsrechts haben sich durch ihre langjährige Tätigkeit in diesen speziellen Rechtsbereichen nicht nur eine einzigartige Expertise angeeignet, sondern verfügen auch über ein großes Netzwerk an Kontakten zu Sachverständigen, Dienstleistungsanbietern und Ansprechpartnern bei den entscheidenden Behörden.
Ihre Ansprechpartner im Luftverkehrsrecht: Dr. Peter-Sittig-Behm, Christian Falke, Peter Rauschenbach