Umweltrecht

Die Reichweite des von uns bearbeiteten Umweltrechts ist so groß, wie es die im Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgüter vermuten lassen.

Im Rahmen des Immissionsschutzrechts beraten wir in Genehmigungs- und Planungsverfahren zu schädlichen Umwelteinwirkungen, wie Schallimmissionen, Luftschadstoffen und Geruchswirkungen. Mit unseren spezialisierten Anwälten begleiten wir die stark formalisierten und häufig komplexen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Ebenso betreuen wir Mandanten im Umgang mit nachträglichen Anordnungen der Behörde.

Besondere Bedeutung im Umweltrecht hat das Naturschutzrecht. Hier erstreckt sich unser Tätigkeitsbereich vor allem auf den Landschaftsschutz, das europarechtlich geprägte Artenschutz- und Habitatschutzrecht für Vogelschutz- und FFH-Gebiete sowie die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Wir betreuen Vorhaben und Bauleitplanungen bei der Einhaltung dieser Vorschriften und achten auf eine hinreichende Mitwirkung der verschiedenen Akteure, wie Naturschutzverbänden und Naturschutzbeiräten. Da aber das Naturschutzrecht leider oft auch nur als bloßes „Verhinderungsmittel“ gegen unerwünschte Vorhaben und Planungen missbraucht wird und sich die Gerichte gerade in diesem Bereich in ihrer Prüfungsdichte gern zurückziehen, legen wir besonderen Wert auf die Entwicklung konstruktiver Lösungsansätze, die den Weg für mögliche Kompromisse ebnen.

Mit unseren besonderen Kenntnissen können wir unsere Beratungsleistungen schließlich auch in den spezielleren Rechtsbereichen des Denkmalschutzes, des Bodenschutzes sowie im Abfall- und Wasserrecht anbieten.

In prozessualer Hinsicht sind die besonderen und sich stets mehrenden Herausforderungen des Umweltrechtsbehelfsgesetzes zu beachten. Dieses bietet Umweltverbänden, aber auch privaten Personen weitreichende Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Zulassungsentscheidungen und Planungen. Wir unterstützen bei der Abwehr entsprechender Klagen und Eilanträge, damit Vorhaben und Planungen, die zuvor häufig ein langes und inhaltlich umfangreiches Verfahren durchlaufen haben, dennoch und vor allem so frühzeitig wie möglich realisiert werden können.

Ihre Ansprechpartner im Umweltrecht: Dr. Dana Kupke, Christian Falke, Helena Lajer, Dr. Peter Sittig-Behm

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