Christian Falke
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Windenergieanlagen können auf den Menschen eine „optisch bedrängende Wirkung“ ausüben und einen Störfaktor im Landschaftsbild darstellen. Der vieldiskutierte Aspekt der übermäßigen optischen Dominanz kommt auch im Rahmen von Windparks in der Nähe von Ortschaften zum Tragen. Aber nicht jede Veränderung in der Landschaft oder Nähe zu Ortschaften rechtfertigt, Flächen auf Ebene der Planung von der Windenergienutzung auszuschließen oder einen Genehmigungsantrag für eine Windenergieanlage abzulehnen.
In diesem WebSeminar lernen Sie die Unterschiede im Umgang mit Landschafts- und Ortsbild als Schutzgüter der Bauleit- und Regionalplanung kennen. Erfahren Sie, welche Maßstäbe die Rechtsprechung für die Abwägung von Belangen definiert und informieren Sie sich über Lösungsansätze, wie die Windenergienutzung dem Schutz des Landschafts- und Ortsbildes gerecht werden kann. Gewinnen Sie einen Überblick über die Hintergründe von Kompensationsleistungen in Bezug auf das Naturschutzrecht, deren Grenzen und bestehende Unterschiede in der Verwaltungspraxis einzelner Bundesländer.
Das Web-Seminar wird veranstaltet durch die BWE WebAkadamie. Weitere Informationen und ein Anmeldeformular finden Sie hier.
prometheus-Referenten:
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Christian Falke ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und berät und vertritt Wirtschaftsunternehmen, Städte- und Gemeinden sowie kommunale Unternehmen und Planungsverbände in allen Fragen des Verwaltungsrechts.
Seit mehr als 15 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von regenerativen Energieerzeugungsanlagen. Dabei bilden immissionsschutz-, planungsrechtliche sowie naturschutzrechtliche und luftverkehrsrechtliche Themen die Schwerpunkte seiner täglichen Praxis. Schließlich berät er Kommunen und kommunale Unternehmen im Zusammenhang mit kommunalwirtschaftsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Fragestellungen. Herr Falke publiziert und referiert seit vielen Jahren zu aktuellen Themen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien. Zudem ist er Dozent im Rahmen der Referendarausbildung am OLG Dresden.
Rechtsanwalt und Gründungsgesellschafter bei der prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwalt bei der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Leipzig
Dozent im Rahmen sächsischen Referendarausbildung
Dozent für Verwaltungsrecht der FernUniversität in Hagen
Referendariat in Leipzig
Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Leipzig
Studium der Rechtswissenschaften
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Frau Dr. Kupke betreut als Fachanwältin für Verwaltungsrecht seit mehr als zehn Jahren zahlreiche Unternehmen und Kommunen bei der Planung und Realisierung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen vornehmlich in Fragen des regionalen und örtlichen Planungsrechts, des Genehmigungsrechts sowie des Umweltrechts. Darüber hinaus berät sie Kommunen und kommunale Verbände in allen Fragen des Bauplanungs-, Kommunalrechts sowie des kommunalen Abgabenrechts. Einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit nimmt die Vertretung von Grundstückseigentümern und Betroffenen in Planfeststellungsverfahren sowie von Investoren und Gemeinden bei der Planung von Vorhaben des Einzelhandels ein. Seit vielen Jahren referiert Frau Dr. Kupke für verschiedene Branchenverbände, insb. zu den vorgenannten Themen der Erneuerbaren Energien, zu denen sie auch publiziert.
Rechtsanwältin und Gründungsgesellschafterin bei der prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwältin bei der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Leipzig
Dozentin in der anwaltlichen Ausbildung der Rechtsreferendare in Sachsen
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Promotion zum Dr. jur. zu einem Thema des Kommunalabgabenrechts
Referendariat in Leipzig und Singapur
Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Rottmann & Partner GbR sowie bei der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Leipzig
Studium der Rechtswissenschaften
Salomonstr. 19
04103 Leipzig
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