Neuregelungen zur Ladeinfrastruktur im Wohnungseigentumsgesetz bzw. Mietrecht

Für die Errichtung von Ladeinfrastruktur in oder an Wohngebäuden ändert sich die Rechtslage, eine Anpassung des Wohneigentumsrechts und des Mietrechts ist beschlossen und soll bald in Kraft treten. Außerdem bietet der Bund ab 24.11.2020 die Möglichkeit zur Beantragung eines Zuschusses für Ladepunkte an/in Wohngebäuden.

Die Neuerungen sind sowohl für Eigenheimbesitzer, Wohnungseigentümer, Mieter, Wohnungsgenossenschaften, Immobilienunternehmen als auch für das Handwerk und weitere Akteure relevant. Bei diesem Termin werden Sie dazu informiert und können Fragen stellen.

Schwerpunkte:

Aktuelles zur Elektromobilität in Sachsen und darüber hinaus
(Martin Grismajer, Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH)
Neuregelungen zur Ladeinfrastruktur im Wohnungseigentumsgesetz bzw. Mietrecht/BGB und praktische Fragen
(Antje Böhlmann-Balan, prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Förderprogramm „Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden – Investitionszuschuss“ von BMVI/KfW
(Dominique Sevin, NOW GmbH – Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur)

Dieser Termin ist Teil der Veranstaltungsreihe „Elektromobilität im Handwerk“ der SAENA mit den sächsischen Handwerkskammern. Weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung finden Sie hier auf der Seite der saena Sächsische Energieangetur mbH.

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