Kommunale Akteure gewinnen an Bedeutung für die Windenergie. In vielen Städten, Gemeinden und Stadtwerken wächst der Wunsch, sich an dem Ausbau der Windenergienutzung aktiv zu beteiligen.
Als Teilnehmer lernen Sie die juristischen Schnittstellen zwischen Kommunen und privaten Projektieren während der Realisierung eines Windprojektes unter kommunaler Beteiligung kennen. Als Schwerpunkt wird aufgezeigt, welchen kommunalwirtschaftsrechtlichen Restriktionen Städte und Gemeinden im Fall der Gründung von bzw. der Beteiligung an Energiegesellschaften zum Zwecke der Nutzung Erneuerbarer Energien unterliegen. Der Einblick in städtebauliche Verträge gibt Aufschluss darüber, in welcher Art und Weise Städte und Gemeinden den Ausbau der Windenergienutzung durch öffentlich-rechtliche Verträge mit privaten Projektentwicklern unterstützen können.
Ihnen werden am ersten Tag des zweitägigen Seminars, kommunalrechtliche Voraussetzungen der Gründung von kommunalen Energiegesellschaften dargelegt und die Thematik der städtebaulichen Verträge näher gebracht. Dabei werden Ihnen durch unsere Referentin, Dr. Dana Kupke, unter anderem die rechtlichen Grundlagen und Rechtsfolgen erläutert.
Am Folgetag widmet sich die Referentin, Antje Böhlmann-Balan, anhand ihres Referat über die „kommunalrelevanten finanziellen Beteiligungsmodelle“, der damit verbundenen Möglichkeit der Unterstützung durch gemeinnützige Vereine und dem Begriff der Energiegenossenschaften. Des Weitere werden Ihnen im Vortrag „zivilrechtlichen Aspekte der Nutzung kommunaler Grundstücke“, detailliert die Inhalte und die Ausgestaltung von Grundstücksverträgen und die dazugehörige aktuelle Rechtsprechung dargelegt.
Mehr Informationen zu den Vorträgen, den weiteren Inhalt und dem Programm erhalten Sie hier.
Veranstalter: BWE e.V.
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