Im Zuge der beschlossenen Maßnahmen zum Schutz unseres Klimas (Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und Masterplan Ladeinfrastruktur) kommt der E-Mobilität eine besondere Bedeutung zu. Mit der Reformierung von Wohnungseigentumsgesetz und Bürgerlichem Gesetzbuch durch das WEMoG, das bereits am 1.12.2020 in Kraft in Kraft getreten ist, soll die Implementierung von E-Mobilität in Miet- und WEG-Objekten weiter vorangetrieben werden.
Die derzeitige Rechtsage zum Einbau von Ladeinfrastruktur macht es Wohnungseigentümern schwer, ihre diesbezüglichen Interessen gegen den Willen der Gemeinschaft durchzusetzen. Da Ladestationen für Elektroautos in Tiefgaragen derzeit noch nicht zum technischen Mindeststandard gehören, haben Eigentümer bisher keinen belastbaren Anspruch auf Zustimmung der Gemeinschaft. Diese ist jedoch unbedingt erforderlich, weil das Verlegen entsprechender Elektroleitungen eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums darstellt. Also können sie ein solches Vorhaben bisher nur umsetzten, wenn alle Eigentümer „mitziehen“. Mieter von Wohnungseigentümern haben es sogar noch schwerer, da sie zusätzlich auf die Zustimmung durch ihren Vermieter angewiesen sind, darauf aber keinen gesetzlichen Anspruch haben.
Mit der neuen Gesetzgebung soll sich das nun ändern, und zwar nicht nur für Wohnungseigentümer, sondern auch für Mieter. Rechtsanwältin Antje Böhlmann-Balan informiert im Rahmen eines Online-Vortrags über die Kernpunkte der Neuregelungen in WEG und BGB. Was ist nach neuem Recht wie geregelt? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Praxis, welche Anwendungsprobleme sind bereits jetzt erkennbar? Informieren Sie sich aus erster Hand, damit Sie wissen, was auf Sie als (vermietenden) Wohnungseigentümer und Ihre Eigentümergemeinschaft in Kürze zukommt.
Veranstalter: Wohnen im Eigentum. Die Wohneigentümer e.V.
Weitere Informationen sowie ein Anmeldeformular finden Sie hier.