BWE-Webinar: Neue Chancen für die artenschutzrechtliche Ausnahme

Nicht in jedem Fall kann die signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos und damit die Verletzung des Tötungsverbots ausgeschlossen werden. Gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG wären gerade in solchen Fällen die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Ausnahme zu prüfen. Davon haben jedoch die Genehmigungsbehörden bisher nur sehr vereinzelt Gebrauch gemacht. Erst kürzlich hat die Entscheidung des VG Gießen, welches die Ansicht vertritt, dass der Ausnahmetatbestand des § 45 Abs. 7 BNatSchG auf europäische Vogelarten nicht anwendbar sei, dazu geführt, dass sowohl die Genehmigungsbehörden als auch die WEA-Betreiber von der Möglichkeit der artenschutzfachlichen Ausnahme Abstand genommen haben.

Umso mehr hat die brandaktuelle Entscheidung des OVG Münster vom 12.03.2021 (Az.: 7 B 8/21), die die Möglichkeit der artenschutzrechtlichen Ausnahme ausdrücklich bejaht, für die Branche wegweisende Bedeutung. In diesem Webinar werden wir den aktuellen Stand der Diskussion um die artenschutzrechtliche Ausnahme sowie ihre Voraussetzungen anhand der Argumentation des OVG Münster beleuchten. Insbesondere erfahren Sie, ob und welche Verfahrensschritte für die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme erforderlich sind und welche Vorteile die Entscheidung des OVG Münster für laufende Widerspruchs- und Gerichtsverfahren mit sich bringt.

Das Webinar wird veranstaltet durch die BWE WebAkadamie. Weitere Informationen und ein Anmeldeformular finden Sie hier.

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