Dr. Manuela Herms
Rechtsanwältin
Mit dem Energiesammelgesetz traten zum 01.01.2019 die neuen Vorgaben zum Messen und Schätzen von Strommengen für die Abführung der EEG-Umlage in Kraft. Die Pflicht zur Strommengenabgrenzung trifft auch Windparks, denn die Stromverbräuche außerhalb des öffentlichen Netzes sind vielfältig. Kaum ein Windpark verfügt bislang über ein EEG-Umlage-konformes Messkonzept. Betreiber sollten sich zeitnah über die bestehenden Pflichten informieren: Der Gesetzgeber gewährt nur noch bis zum 31.12.2020 eine Übergangsfrist. Nach diesem Zeitpunkt muss eine mess- und eichrechtskonforme Messung umgesetzt sein, anderenfalls droht die volle EEG-Umlage auf sämtliche außerhalb des Netzes verbrauchten Strommengen.
In diesem Webinar werden folgende Themen behandelt:
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Rechtsanwältin
Dr. Manuela Herms ist seit 2007 rechtsberatend im Bereich des Energierechts sowie des Zivilrechts tätig. Der Fokus ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegt auf der Strom- und Wärmeerzeugung mit Erneuerbaren Energien und in Kraft-Wärme-Kopplung sowie allen damit einhergehenden Rechtsfragen. Sie tritt regelmäßig als Referentin und Autorin von Fachbeiträgen in Erscheinung und ist Mitglied im Juristischen Beirat des Bundesverbandes Windenergie e.V. sowie im Juristischen Beirat des Fachverbandes Biogas e.V.
Rechtsanwältin und Gründungsgesellschafterin bei der prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwältin bei der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Leipzig
Promotion zum Dr. jur. zu einem urheberrechtlichen Thema
Referendariat in Leipzig und Wellington
Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Leipzig
Studium der Rechtswissenschaften
Salomonstr. 19
04103 Leipzig
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