Im Zuge der beschlossenen Maßnahmen zum Schutz unseres Klimas (Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und Masterplan Ladeinfrastruktur) kommt der E-Mobilität eine besondere Bedeutung zu. Mit der Reformierung von Wohnungseigentumsgesetz und Bürgerlichem Gesetzbuch durch das WEMoG, das bereits am 1.12.2020 in Kraft tritt, soll die Implementierung von E-Mobilität in Miet- und WEG-Objekten weiter vorangetrieben werden.
Mit der neuen Gesetzgebung soll sich das nun ändern, und zwar nicht nur für Wohnungseigentümer, sondern auch für Mieter. prometheus Rechtsanwältin Antje Böhlmann-Balan informiert über die Kernpunkte der Neuregelungen in WEGesetz und BGB. Was ist nach neuem Recht wie geregelt? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Praxis, welche Anwendungsprobleme sind bereits jetzt erkennbar? Informieren Sie sich aus erster Hand, damit Sie wissen, was auf Sie als (vermietenden) Wohnungseigentümer und Ihre Eigentümergemeinschaft in Kürze zukommt.
Weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung finden Sie hier auf der Seite des wohnen im eigentum. die wohneigentümer e.V.