15.01.2020

Änderung des Regionalplans Mittelthüringen – Öffentlichkeitsbeteiligung bis 10.02.2020

Bereits seit Anfang November läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung zum ersten Entwurf des Regionalplans Mittelthüringen. Es handelt sich bei diesem Verfahren um die Änderung des Gesamtplanes. Zwar ist Gegenstand dieser Änderung damit nicht – jedenfalls nicht unmittelbar – die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie. Das Thema Windenergie hatte die Planungsgemeinschaft seinerzeit vielmehr „ausgelagert“ und bereits im Dezember 2018 den Sachlichen Teilplan „Windenergie“ bekanntgemacht.

Allerdings behinhaltet die Planung mannigfaltige Festlegungen zur Raumstruktur. Beispielsweise soll der künftige Gesamt-Regionalplan den Schutz von Denkmalen wie den Erfurter Dom oder die „Drei Gleichen“ mittels verbindlicher Schutzbereiche genauso beinhalten wie die Weiterentwicklung von eher weniger bekannten Standorten wie den „Thüringer Kräutergarten/Oliltätenland“. Zudem soll die Flächenentwicklung mittels Vorranggebieten für die Rohstoffgewinnung und für die Landwirtschaftliche Bodennutzung gesteuert werden. Ebenso finden sich Vorbehaltsgebiete für großflächige Solaranlagen, für Tourismus und Erholung sowie Vorbehaltsgebiete für die Freiraumsicherung.

Auswirkungen des Regionalplans auf Windenergieplanungen möglich

Daher kann dieser Gesamtplan mit seinen vielfältigen Regelungsinhalten durchaus auch Auswirkungen auf die Realisierung von Windenergieanlagen, insbesondere in den im Sachlichen Teilplan ausgewiesenen Vorranggebieten haben. Eine Beteiligung und schriftliche Einwendung potenziell betroffener Projektierer ist absolut ratsam, schon um die Planungsgemeinschaft zu einer hinreichenden Abstimmung beider Planwerke im Sinne einer realisierungsfähigen Windenergienutzung in Mittelthüringen zu bewegen. Die (schriftliche und fristgerechte) Erhebung von Einwendungen ist zudem die einzige Möglichkeit, der sog. „Präklusion“ gem. § 9 Abs. 2 ROG zu entgehen, durch welche die Anfechtung des Regionalplans Mittelthüringen in etwaigen späteren Klageverfahren erheblich eingeschränkt wird.

Einwendungen können noch bis zum 10.02.2020 erhoben werden (die Bekanntmachung finden Sie hier).

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