18.12.2018

Ausschreibung KWK, Wind und Solar – Aktuelle Mitteilungen

Die Bundesnetzagentur hat am 12.12.2018 die Zuschläge der Ausschreibung für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme bekannt gegeben. Zudem wurden die ersten Ausschreibungsrunden 2019 für Windenergieanlagen und Solaranlagen eingeläutet, die beide zum Gebotstermin 01.02.2019 stattfinden (Pressemitteilungen der Bundesnetzagentur hier und hier).

Leichter Anstieg der Zuschläge bei KWK-Ausschreibung

Zum Gebotstermin 03.12.2018 war für KWK-Anlagen eine installierte Leistung von 77 MW ausgeschrieben. Hierauf wurden 17 Gebote mit einem Volumen von 104 MW abgegeben, von denen drei Gebote wegen Formfehlern ausgeschlossen werden mussten. Einen Zuschlag erhielten 11 Gebote mit einem Volumen von 78 MW. Die bezuschlagten Gebotswerte lagen zwischen 3,49 ct/kWh und 5,24 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert betrug 4,77 ct/kWh. Er ist damit nach 4,05 ct/kWh (Dezember 2017) und 4,31 ct/kWh (Juni 2018) erneut gestiegen. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur ist dies auf das niedrige Wettbewerbsniveau zurückzuführen.

Deutliche Unterzeichnung der Ausschreibung für innovative KWK-Systeme

Wenig Resonanz fand erneut die Ausschreibung für innovative KWK-Systeme. Auf die ausgeschriebene Menge von 29 MW wurden lediglich drei Gebote mit einer Leistung von insgesamt 13 MW abgegeben. Alle Gebote erhielten einen Zuschlag. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag mit 11,31 ct/kWh ebenfalls höher als in der Vorrunde und nur knapp unter dem zulässigen Höchstwert von 12 ct/kWh.

Gebote für Solaranlagen auf Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten wieder möglich

Zum 01.02.2019 können wieder Gebote für Solaranlagen bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Das Ausschreibungsvolumen wurde mit 175 MW veröffentlicht, was der Änderung durch das Energiesammelgesetz entspricht. Dieses hat der Bundesrat am 14.12.2018 gebilligt, die Verkündung im Bundesgesetzblatt im Bundesgesetzblatt steht aber noch aus. Nach derzeit noch geltender Rechtslage müssten daher eigentlich 200 MW ausgeschrieben werden, was Fragen nach der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung aufwirft.

Der zulässige Höchstwert beträgt 8,91 ct/kWh und liegt damit – nach zwischenzeitlicher leichter Absenkung – wieder auf dem Niveau von Anfang 2017. Da es sich um die erste Ausschreibungsrunde im Kalenderjahr 2019 handelt, sind auch wieder Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten zulässig. Entsprechende Verordnungen haben die Bundesländer Baden-Württemberg (bis 100 MW pro Kalenderjahr), Bayern (bis 30 Gebote pro Kalenderjahr), Hessen (bis 35 MW pro Kalenderjahr), Rheinland-Pfalz (nur Grünland, bis 50 MW pro Kalenderjahr) und das Saarland (bis zu 100 MW bis 31.12.2022 auf bestimmten Acker- und Grünlandflächen) erlassen.

Zulässiger Höchstwert für Windenergieanlagen leicht gesunken

Ebenfalls zum 01.02.2019, jedoch in einer gesonderten Ausschreibung, können Gebote für Windenergieanlagen an Land mit einem Ausschreibungsvolumen von 700 MW abgegeben werden. Hiervon entfallen knapp 155 MW auf das Netzausbaugebiet. Der zulässige Höchstwert wurde von der Bundesnetzagentur für das gesamte Kalenderjahr 2019 auf 6,20 ct/kWh festgelegt (2018: 6,30 ct/kWh). Nach den rechnerischen Vorgaben des EEG hätte sich für den Gebotstermin Februar 2019 demgegenüber ein zulässiger Höchstwert von 6,80 ct/kWh ergeben, mit steigender Tendenz für die folgenden Ausschreibungsrunden. Da die Bundesnetzagentur nur einen geringen Wettbewerb erwartet, wurde dies für überhöht befunden und im Wege der Ermessensentscheidung auf 6,20 ct/kWh festgesetzt.

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