17.06.2026
„Vom Tiger zum Bettvorleger“: OLG Köln zu den §§ 11a und 11b EEG 2023
Nachdem Anfang des Jahres das LG Hechingen zu den Duldungspflichten nach §§ 11 a und b EEG entschieden hatte (wir berichteten hier), wurde nun eine zweite Entscheidung zur Thematik bekannt. Im Beschluss vom 30.04.2026 teilte das OLG Köln dabei kräftig aus. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Kirche als Antragsgegnerin sowie die Antragstellerin bekamen Spitzen ab.