15.10.2019

Die Eigenstromversorgung im Krankenhaus – alles ganz einfach?

Beitrag in dasKrankenhaus 10/2019, Seite 868

Nicht nur aus Gründen der Versorgungssicherheit, sondern vor allem auch unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten ist die Eigenversorgung mit Strom in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ein großes Thema. In zahlreichen Einrichtungen tragen Blockheizkraftwerke (BHKW) und/oder Photovoltaikanlagen bereits seit vielen Jahren zur Deckung des Eigenstrombedarfs bei. Technisch ist vieles längst mach- und umsetzbar. Juristisch verbergen sich dahinter aber eine ganze Reihe von Fallstricken, die nur die wenigstens überhaupt (er)kennen. Der Fachbeitrag behandelt wesentliche Kernfragen der EEG-Umlagepflicht, die sich bei der Eigenversorgung von Kliniken und Pflegeeinrichtungen mit Strom aus eigenen BHKW und Photovoltaikanlagen ergeben.

Handlungsbedarf identifizieren…

Dies beginnt mit der Unterscheidung, wann überhaupt eine Eigenversorgung und wann eine umlagepflichtige Drittlieferung vorliegt. Gerade bei Kliniken und Pflegeeinrichtungen hat man es dabei im Regelfall mit einer Vielzahl unterschiedlicher Stromverbraucher auf dem Gelände zu tun. Auch aus der Organisationsstruktur eines Krankenhausbetriebes können sich im Einzelfall besondere Anforderungen ergeben. Denn die Strommengen bei Eigenverbrauch und Drittlieferung müssen mit geeichten Messeinrichtungen voneinander abgegrenzt werden.

… Messkonzept erarbeiten

Dies erfordert im Regelfall ein aufwendiges und komplexes Messkonzept, das sämtliche Drittverbräuche auf dem Gelände angemessen berücksichtigt. Der Beitrag beleuchtet die Anforderungen an die Messung ebenso wie die Möglichkeiten, bestimmte Stromverbräuche zu schätzen. Zudem wird auf die Nacherhebung der EEG-Umlage und den Umgang mit fehlenden Messwerten für die Vergangenheit eingegangen.

Den vollständigen Beitrag lesen Sie hier in der Ausgabe 10/2019 der Zeitschrift dasKrankenhaus.

Copyright by prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | All rights reserved. | Impressum | Datenschutz | Sitemap