04.10.2018

Die fingierte luftverkehrsrechtliche Zustimmung (IR 8/2014)

Rechtliche Anforderungen an die verfahrensrechtliche Mitwirkung von Luftfahrtbehörden

Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sind gem. § 6 I BImSchG eine Vielzahl von Voraussetzungen zu prüfen, die sich bei Weitem nicht nur auf den Kernbereich des  Immissionsschutzes (also den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, vgl § 3 I BImSchG) beschränken, sondern wegen § 6 I Nr. 2 BImSchG auch auf zahlreiche weitere Verwaltungsmaterien erstreckt werden. Eine dieser Materien bildet das Luftverkehrsrecht, welches über die §§ 12, 14, 17 LuftVG für die Genehmigung von Windenergieanlagen innerhalb eines Bauschutzbereiches von Flughäfen oder — außerhalb von derartigen Bauschutzbereichen — ab einer Höhe von mehr als 100 m (bzw. 30 m in besonderen Fällen), das zwingende Erfordernis
einer sog. „luftverkehrsrechtlichen Zustimmung“ vorsieht.

Die vom Gesetzgeber diesen Vorschriften gleichzeitig beigegebene, dem Verfahrensrecht bei Mitwirkungsakten nicht unbekannte, Fiktionsmöglichkeit einer solchen luftverkehrsrechtlichen Zustimmung, führt jedoch in der behördlichen Praxis bisweilen zu erheblichen Unsicherheiten. Dabei werden auch in Rechtsprechung und der Kommentarliteratur die Möglichkeiten und Grenzen der luftverkehrsrechtlichen Zustimmungsfiktion durchaus kontrovers beurteilt. Hingegen ist für Antragsteller und Behörden von unabweisbarer Bedeutung, ab wann rechtssicher vom Vorliegen einer Zustimmung und in diesem Zusammenhang von der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens auszugehen ist. […]

Der Beitrag ist erschienen in der IR 8/2014, S. 173 – 178 und hier im Volltext abrufbar.

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