Interview zum Mythos „Bestandsschutz bei der EEG-Umlage“
Immer wieder liest man in Foren, dass Betreiber von BHKW-Anlagen, die vor dem 1.8.2014 in Betrieb gegangen sind, keine EEG-Umlage abführen müssen (Bestandsschutz EEG-Umlage). Wir sprechen über dieses Thema mit den beiden Referenten des Intensivseminars „EEG-Umlage – Bestimmungen für BHKW- und PV-Betreiber“ – Dr. Manuela Herms und Dr. Christoph Richter von der prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Leipzig.
Frau Dr. Herms und Herr Dr. Richter – was ist dran an der Aussage, dass Betreiber von BHKW-Anlagen, die vor dem 1.8.2014 in Betrieb gegangen sind, keine EEG-Umlage zahlen müssen?
„Im Kern trifft diese Aussage zu – allerdings gilt sie nur für die Eigenversorgung mit Strom aus dem BHKW, also nur für den Strom, den der Betreiber der BHKW-Anlage in persona selbst verbraucht. Dabei genügt es für die volle Umlagebefreiung noch nicht, dass das BHKW vor dem 01.08.2014 in Betrieb genommen wurde. Vielmehr muss vor diesem Stichtag auch schon eine Eigenversorgung aus der Anlage erfolgt sein, und zwar durch denselben Betreiber. Insofern kann man hier mit Fug und Recht von dem Erfordernis einer „doppelten Personenidentität“ sprechen. Nachträgliche Änderungen an der Eigenversorgungskonstellation wie etwa ein Betreiberwechsel oder eine Erneuerung bzw. Ersetzung des Generators können deshalb auch das Umlageprivileg gefährden. Zudem ist darauf zu achten, dass die nach § 74a Abs. 1 EEG 2017 erforderliche Basisdatenmeldung an den zuständigen Netzbetreiber erfolgt ist.
Um für den selbstverbrauchten Strom vollständig von der EEG-Umlage befreit zu sein (und zu bleiben), ist daher einiges zu beachten. Vor allem aber gilt: Für Stromlieferungen an Dritte ist unabhängig vom Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage immer die volle EEG-Umlage durch den Anlagenbetreiber abzuführen.“
Existiert für die Stromlieferung an Dritte kein Entfall der EEG-Umlagepflicht, wenn die BHKW-Anlage vor dem 1.8.2014 in Betrieb gegangen ist?
„Nein, hier gibt es keine Ausnahmen. Entgegen der weitverbreiteten Auffassung unter den Anlagenbetreibern waren Stromlieferungen an Dritte schon immer zu 100 % umlagepflichtig.“ […]
Das ganze Interview lesen Sie hier auf der Internetseite des BHKW-Infozentrums.
Besuchen Sie außerdem unser zusammen mit BHKW Consult veranstaltetes Intensivseminar EEG-Umlage am 04.03.2020 in Leipzig (weitere Infos hier).