04.10.2018

Neuer Wind für die Bürgerbeteiligung?! (ER 6/2016)

Aufsatz zu den jüngsten Rechtsentwicklungen für die Bürgerbeteiligung im Windenergiebereich

Während vor allem in Schleswig-Holstein und Niedersachsen die Energiewende schon in ihren Anfängen von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort aktiv und wesentlich mitgestaltet wurde, hat sich dieser Trend in den vergangenen Jahren bundesweit fortgesetzt. Insbesondere im Bereich der Photovoltaik, aber auch bei Windenergieprojekten ist eine zunehmende Beteiligung regionaler Partner in Form der Standortgemeinden und/oder ihrer Einwohner zu beobachten, was erheblich dazu beitragen kann, die Akzeptanz der betroffenen Bürger vor Ort gegenüber den Erneuerbare-Energien-Anlagen zu erhöhen.

Ein beliebtes Instrument hierfür ist immer noch die Gründung von Energiegenossenschaften. Aktuell sind deutschlandweit über 800 solcher Energiegenossenschaften registriert. Allerdings ist derzeit ein Rückgang des Interesses an dieser Beteiligungsform zu beobachten. So wurden im Jahr 2015 lediglich 40 Neugründungen registriert, was einem Rückgang von 25 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Hierfür gibt es mehrere Gründe. Einen wesentlichen Anteil hatte sicherlich das Inkrafttreten des den Schutz von Kleinanlegern bezweckenden KAGB am 22.07.2013 sowie dessen anschließende Handhabung durch die BaFin, gerade gegenüber den Energiegenossenschaften.

Hinzu kommt, dass das Klima für kleine Akteure im Bereich Photovoltaik mit Inkrafttreten des EEG 2014 rauer geworden ist. Neu in Betrieb genommene Photovoltaik-Freiflächenanlagen unterliegen gemäß §§ 55 Abs. 2 und 3 EEG 2017 i. V. m. der FFAV seit dem 01.09.2015 der Ausschreibungspflicht. Zwar können sich auch Bürgerenergieprojekte an den Ausschreibungen beteiligen, allerdings zeigen die Ergebnisse der bisherigen Ausschreibungsrunden, dass diese – wenn überhaupt – nur in sehr geringem Umfang tatsächlich bezuschlagt wurden. In den ersten vier Ausschreibungsrunden etwa entfielen gerade einmal 0,22 % der Zuschläge, bezogen auf die installierte Leistung, auf Bürgerenergiegenossenschaften.

Der unter Mitwirkung von Catherine Leroux verfasste Beitrag erschien in der ER 6/2016, S. 241 – 248 und ist im Volltext hier abrufbar.

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