Planungsrecht
Im Planungsrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfassend im Bauplanungs-, Raumordnungs- und Fachplanungsrecht. Ein Schwerpunkt liegt in der Unterstützung von Investoren und Kommunen bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen – insbesondere bei Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien, des großflächigen Einzelhandels sowie der Entwicklung von Gewerbe- und Wohngebieten.
Bereits auf den vorgelagerten Ebenen der Regional- und Flächennutzungsplanung fertigen wir Stellungnahmen für Eigentümer und Investoren, um deren Bauabsichten frühzeitig in die übergeordnete Raumplanung einzubringen.
Im Fachplanungsrecht, insbesondere bei Straßen-, Schienen- und Luftverkehrsvorhaben, vertreten wir in erster Linie betroffene Eigentümer und sonstige Grundstücksberechtigte.