06.03.2019

Regionalplan Hannover – Festsetzungen für Windenergie unwirksam

Die Festsetzungen zur Windenergie im Regionalplan für die Region Hannover wurden vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg für unwirksam erklärt (die Pressemitteilung finden sie hier).

Nach Auffassung des Gerichtes ist das Planungskonzept des Regionalplanes fehlerhaft. Denn insbesondere fehlt es an einer ordnungsgemäßen Unterscheidung zwischen „harten“ und „weichen“ Tabukriterien hinsichtlich der „Siedlungsbereiche“ und der zugeordneten Schutzabstände.

Zudem hat die Region fehlerhaft die von ihr als „weich“ eingestuften Abstände zum „Siedlungsbereich“ (800 m) sowie zu „Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich“ (600 m) bestimmt. Denn zu den Siedlungsbereichen zählte die Region auch „faktische Gewerbegebiete im Innenbereich sowie Sonderbauflächen mit Gewerbecharakter“. Dies kehrt aber die von der TA Lärm vorgesehene differenzierte Schutzwürdigkeit von Siedlungs- und Gewerbegebieten in unzulässiger Weise faktisch um. Auch die Anwendung eines Schutzabstandes von 800 m für die „Vorranggebiete industrielle Anlagen und Gewerbe“ leidet an diesem Mangel. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Sobald die Urteilsgründe vorliegen, erfahren Sie mehr auf unserer News-Seite.

Die spannende Frage ist: Lassen sich diese Grundsätze auch auf andere Regionen übertragen?

 

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