Das OVG Bautzen hat mit Normenkontrollurteil vom 11. Mai 2023 den Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge insoweit für unwirksam erklärt, als das Kapitel 5.1.1 Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweist. Dieses Urteil kam etwas schneller als gedacht, allzu viel ist aber noch nicht bekannt. Das Gericht teilte in einer ersten Pressemitteilung lediglich mit, dass der Plan an beachtlichen Verfahrensfehlern leide. Konkret sei die Bekanntmachung fehlerhaft gewesen. Damit teilt der Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge das Schicksal von – inzwischen zahllosen – Plänen, die schon an formellen Fehlern scheitern. Ob das Gericht seine Entscheidung womöglich zusätzlich noch auf materielle Mängel und Abwägungsfehler stützt, wird sich aus den Entscheidungsgründen ergeben. Mit deren Veröffentlichung dürfte erst in den nächsten Wochen zu rechnen sein.