23.11.2018

Schadensersatz für Dieselfahrer wegen Sittenwidrigkeit

Ein aktuelles Urteil lässt aufgrund sittenwidriger Schädigung Schadensersatz für Dieselfahrer ohne Abzug der Nutzungsentschädigung zu:

Das Landgericht Augsburg hat in einer aktuellen Entscheidung (Az.: 021 O 4310/16) den Autohersteller Volkswagen dazu verurteilt, einem Kunden im Zuge des Abgasskandals den vollen Kaufpreis in Höhe von knapp 30.000 € für das im Jahr 2012 erworbene Kraftfahrzeug zurück zu erstatten. Nach der Entscheidung des Richters kann der Kläger sein Fahrzeug an Volkswagen zurückgeben. Zug um Zug erhält er den Kaufpreis (zuzüglich Zinsen) erstattet, den er im Jahr 2012 für das Fahrzeug bezahlt hat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass im Verhalten des Volkswagenkonzerns eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu sehen ist.

Kein Ersatz der gezogenen Nutzungen

Die Entscheidung des Gerichts aus Augsburg stellt ein Novum dar. Die bisherigen Urteile zum Schadensersatz für Dieselfahrer im Zusammenhang mit den manipulierten Abgaswerten durch den Volkswagenkonzern haben in der Regel eine entsprechende Nutzungsentschädigung für die Nutzung des betreffenden Fahrzeugs vorgesehen. Diese Nutzungsentschädigung wird dann von dem zu erstattenden Kaufpreis abgezogen. Je länger der Käufer das Fahrzeug nutzt, umso höher fällt die Nutzungsentschädigung aus, die der Käufer des Fahrzeugs nicht zurückbekommt.

Sittenwidriges Verhalten

Das Landgericht Augsburg hat nunmehr entschieden, dass es für den Abzug einer Nutzungsentschädigung zum Nachteil des Käufers keinerlei Grundlage gäbe. Vielmehr geht das Gericht davon aus, dass das Verhalten des Volkswagenkonzerns sittenwidrig ist, weil man sich einer Software bedient habe, die letztlich zu der nachgewiesenen Manipulation der einzuhaltenden Abgasgrenzwerte geführt habe. Der Einbau dieser Software in die Neufahrzeuge habe der Täuschung der Kunden gedient. Ziel war es demnach , eigenen Umsatz und Gewinn zu generieren. Vor diesem Hintergrund sei der Volkswagenkonzern nach § 826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.

Wegweisende Entscheidung?

Ob die Entscheidung des LG Augsburg wegweisend sein wird, muss sich zeigen. Fakt ist, dass sich andere Gerichte, hinsichtlich der Nutzungsentschädigung weniger klar positioniert haben. Allerdings hat das LG Augsburg erstmals die Meinung vieler betroffener Kunden aufgegriffen und entschieden, dass derjenige, der sich bewusst gesetzeswidrig verhält, keine zusätzlichen Vorteile aus der vorsätzlichen Pflichtverletzung ziehen darf.

 

Die Entscheidung des LG Augsburg ist noch nicht rechtskräftig, sodass der Volkswagenkonzern gegen das Urteil noch das Rechtsmittel der Berufung einlegen kann.

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