06.04.2021

Update: Solarpflicht in Niedersachsen

Die Einführung einer Solarpflicht in Niedersachsen wird konkreter. Die  Landesregierung Niedersachsen hat am 23. März 2021 einem neuen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung zugestimmt und zur Verbandsbeteiligung freigegeben (Pressemitteilung der Landesregierung). Der Gesetzentwurf enthält in erster Linie Regelungen für eine Solarpflicht in Form der Errichtung von Photovoltaikanlangen auf Dächern von Neubauten.

Künftige Solarpflicht auf Dächern von Gewerbebauten

In Zukunft ist auf allen größeren Dächern von Gewerbebauten die Installierung von Photovoltaikanlagen vorgesehen. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass bei der Errichtung von Gebäuden, die überwiegend gewerblich genutzt werden und mindestens eine Dachfläche von 75 m² aufweisen, künftig die Pflicht besteht, mindestens 50% der Dachflächen mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Bei der Planung ist die Tragekonstruktion so zu bemessen, dass auf allen Dächern Photovoltaikanlagen errichtet werden können. Die Pflicht entfällt nur in Ausnahmefällen – etwa, wenn ihre Erfüllung anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht oder diese im Einzelfall technisch nicht möglich ist. Eine Ausnahme besteht auch, soweit auf der Dachfläche solarthermische Anlagen exisitieren.

Vorsorgepflicht bei Wohngebäuden

Auch sind neu errichtete Wohngebäude künftig so zu plann, dass die Möglichkeit der Errichtung einer Photovoltaikanlage besteht. Eine Pflicht zur Installierung wie bei Gewerbebauten besteht jedoch nicht.

Inkrafttreten/ Übergangsfrist für die Solarpflicht

Die geplante Änderung der Landesbauordnung, die zudem auch weitere Vereinfachungen im Baugenehmigungsverfahren vorsieht, soll voraussichtlich am 01. Januar 2022 in Kraft treten. Für die neuen Regelungen zum Ausbau der Photovoltaik soll eine Übergangsfrist vorgesehen werden. Bisher sollen Pflichten zum PV-Ausbau für Baumaßnahmen gelten,  für die Bauanträge nach dem 31.12.2022 gestellt werden.

 

Meldung vom 08.03.2021

Die Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Solarpflicht in Berlin und Schleswig-Holstein schreiten weiter voran.

Solarpflicht in Berlin

Der Berliner Senat hat am 02.03.2021 dem Entwurf des Solargesetzes zugestimmt (Pressemitteilung der Senatskanzlei). Der Gesetzentwurf wird nun zur Beratung und Beschlussfassung dem Abgeordentenhaus vorgelegt.

Die Solarpflicht soll ab dem 1. Januar 2023 gelten. Die Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen sind dann für Neubauten und Bestandsgebäude, bei denen das Dach wesentlich umgebaut wird, mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmeter verpflichtend. Neubauten müssen mindestens 30 Prozent ihrer Bruttodachfläche, Bestandsbauten mindestens 30 Prozent ihrer Nettodachfläche mit Photovoltaikanlagen bedecken. Für den Bestand muss die installierte Leistung jedoch bei Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen drei Kilowatt und bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und Nichtwohngebäuden sechs Kilowatt nicht übersteigen. So sollen andere Dachnutzungen möglich bleiben. Zudem sieht das Solargesetz Ausnahmen vor. Zum Beispiel ist eine Ausnahme möglich, wenn das Dach nach Norden ausgerichtet oder wenn die Errichtung einer Anlage im Einzelfall technisch unmöglich ist. Anstelle von Photovoltaikanlagen auf dem Dach sind auch solarthermische Anlagen oder Fassaden-PV-Anlagen möglich. Würde die Pflicht im Einzelfall  zu einer unbilligen Härte führen, ist ein Antrag auf Befreiung möglich .

Solarpflicht in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein hat der Umweltminister dem Kabinett am 16.02.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes vorgelegt (näheres hier). Dort sind unter anderem Regelungen für einen stärkeren Zubau des Photvoltaikanlagen vorgesehen. Das neue Gesetz soll bis Herbst 2021 beschlossen werden und noch in dieser Legislatur in Kraft treten.

Die Novellierung sieht verschiedene Regelungen zum Ausbau der Photovoltaik vor. So soll bei neu errichteten Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen zukünftig eine Überdachung mit Photovoltaikanlagen zum Standard werden. Auch beim Neubau und der Dach-Renovierung von Nichtwohngebäuden sollen Photovoltaikanlagen auf dem Dach grundsätzlich standardmäßig errichtet werden. Ebenso sollen künftig Landesliegenschaften bei Sanierungen und Neubauten grundsätzlich mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Schließlich soll der Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik im Rahmen des Landesentwicklungsplanes vorangebracht werden.

 

Meldung vom 12.02.2021

Die Einführung einer Solarpflicht auf Länderebene gewinnt an Fahrt. Mit der steigenden Notwendigkeit des Ausbaus erneuerbarer Energien, haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr Bundesländer mit der Einführung einer rechtlichen Verpflichtung zum Bau von Solaranlagen bei Neubauten auseinandergesetzt.

Baden-Württemberg

So wurde in Baden-Württemberg im Oktober eine Novelle zum Klimaschutzgesetz beschlossen. Dieses sieht unter anderem eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei allen Neubauten von Nichtwohngebäuden vor. Diese soll ab dem 01.01.2022 für alle Gebäude gelten, bei denen der Wohnanteil nicht größer als fünf Prozent ist sowie für größere Parkplätze.

Vorreiter hierfür war die baden-württembergische Stadt Waiblingen. Diese führte bereits 2006 eine Solarpflicht ein, welche mit den städtebaulichen und Grundstücksverträgen sowie den Bebauungsplänen festgeschrieben wird. Auch Tübingen setzte 2018 eine ähnliche Pflicht auf. Durch die Änderung des Klimaschutzgesetzes ist Baden-Württemberg nun das erste Bundesland mit einer gesetzlich beschlossenen landesweiten Solarpflicht.

Hessen

In Hessen scheiterte ein erster Versuch der Stadt Marburg eine Solarpflicht bei Neu- sowie Bestandsgebäuden einzuführen vor Gericht. Diesem stand die zuvor durch die Landesregierung reformierte hessischen Bauordnung entgegen.

Hamburg, Bremen

Hamburg hat Anfang des Jahres 2020 ein Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beinhaltet eine Solarpflicht bei Neubauten ab 2025 sowie bei vollständigen Dachsanierungen ab 2025. Das im Juni verabschiedete Gesetz des Landes Bremen sieht ähnlich aus. Ab wann eine Anlagepflicht besteht und wie genau diese festgesetzt wird, steht jedoch noch nicht fest.

Niedersachsen

Erst Ende November hat auch die niedersächsische Landesregierung ein Förderprogramm von insgesamt rund einer Milliarde Euro für den Klimaschutz vorgelegt. Vorgesehen ist hierbei unter anderem eine Photovoltaikpflicht für neue gewerbliche Bauten. Der Landtag soll das Klimaschutzgesetz, welches die Ziele verankert, möglichst noch in diesem Jahr verabschieden.

Bayern

Auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat sich für eine Solarpflicht für sein Bundesland ab 2022 für Gewerbe, später dann auch für Wohngebäude ausgesprochen. Eine Aufnahme dieser in die aktuelle Novellierung der Bayerischen Bauordnung erfolgte jedoch noch nicht.

Berlin

Der Berliner Senat verabschiedete bereits im März des vergangenen Jahres den „Masterplan Solarcity“, mit dem Ziel bis spätestens 2050 den Strombedarf in Berlin zu einem Viertel mit Solarenergie abzudecken. Im Zuge dessen wurde Anfang Dezember das neue „Solargesetz“ auf den Weg gebracht, das zum 01.01.2023 in Kraft treten soll und unter anderem eine Solarpflicht für Neubauten sowie Bestandsbauten im Falle einer grundlegenden Sanierung vorsieht.

 

Copyright by prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | All rights reserved. | Impressum | Datenschutz | Sitemap