Ihr Browser ist veraltet
Um sicher im Internet zu surfen und moderne Websites richtig darzustellen, empfehlen wir Ihnen ein Update.
Hier auf Updates prüfen
News
15.10.2019

Update: Vogelschutz in Windparks, Technische Systeme zur automatischen Abschaltung von Windenergieanlagen

In der Windbranche werden aus den unten genannten Gründen große Hoffnungen in die derzeit sich in Entwicklung befindlichen technischen Systeme zur Abschaltung von Windenergieanlagen gesetzt. Nun wird die Weiterentwickung des Kamerasystems „Bird Vision“ mit einem Betrag von über knapp einer Million Euro aus dem 7. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung gefördert. Die Weiterentwicklung wird folgende Schwerpunkte abdecken:

  • Klassifikation deutschlandweit vorkommender Vogelarten
  • Rechtzeitige Erfassung schnell fliegender windkraftempfindlicher Vogelarten
  • Weitergehende Reduktion von Fehlauslösungen zur Schonung der Anlagentechnologie und zur Ertragsoptimierung
  • Ausgabe eines Flugbildes mit Geokoordinaten und freistehendes Monitoring- und Schutzsystem
  • Detektion von nächtlichen fliegenden Tieren wie Zugvögel und Fledermäuse
  • Prozessoptimierung der Verarbeitungshardware

Neben der Entwicklung der Technologien ist auch ein umfangreiches Monitoring der Entwicklungen Teil des geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojektes. Weitere Informationen zu „Bird Vision“ finden Sie hier.

Erfahren Sie mehr über BirdVision aus erster Hand im Rahmen des von prometheus veranstalteten Leipziger Windrechtsforums am 22./23.01.2020.

Meldung vom 03.12.2018

In der Windbranche werden nun automatische Abschaltsysteme zum Vogelschutz in Windparks entwickelt. Der Grund dafür ist, dass die Betreiber und Planer von Windenergievorhaben immer wieder damit konfrontiert werden, dass ihre Vorhaben aus naturschutzrechtlichen oder artenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt werden. Diese Ablehnungen werden dann damit begründet, dass das artenschutzrechtliche Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen entgegenstehe. Aus demselben Grund enthalten einzelne immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheide auch umfangreiche pauschale teilweise über die gesamte Brutperiode erstreckte Abschaltmaßnahmen zu Gunsten der betroffenen Arten.

In der Regel ist das lediglich die Konsequenz dessen, dass den Genehmigungsbehörden die erforderlichen detaillierten Erkenntnisse zur Raumnutzung durch die betroffenen Vogelarten fehlen.

Lösungsansätze – automatische Abschaltung zum Vogelschutz

Es wird daher nach einer Lösung für solche artenschutzfachlich als problematisch eingeschätzte Standorte bzw. für Standorte, welche nur mit massiven Abschaltmaßnahmen genehmigungsfähig wären, gesucht. Die Idee ist, ein System zur automatischen Abschaltung von Windenergieanlagen zu entwickeln. Mit diesem Ziel werden derzeit verschiedene technische Systeme zur automatischen Erkennung von windkraftempfindlichen Vogelarten (z.B. Rotmilan) entwickelt. Im Ausland, wie beispielsweise in Spanien und Frankreich kommen solche Systeme bereits zum Einsatz. Ein mit den gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik vereinbares System existiert auf dem deutschen Markt jedoch bisher nicht.

Neue Entwicklungen auf dem deutschen Markt

Die Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH entwickelt derzeit ein intelligentes Kamerasystem zur Erfassung von windkraftempfindlichen Vogelarten. Hochleistungskamerasysteme überwachen den Luftraum im Umfeld von Windenergieanlagen und erfassen automatisch windkraftempfindliche Vogelarten im Gefahrenbereich. Im Ergebnis führt das System, soweit erforderlich, zukünftig zu einer automatischen Abschaltung der entsprechenden Windenergieanlage. Dadurch sollen künftig Konflikte in der Windenergienutzung und dem Artenschutz deutlich minimiert und unter die Signifikanzschwelle gesenkt werden.

Ziel des Einsatzes von automatischen Abschaltungen

Das Ziel der Entwickler ist, artenschutzrechtlich als problematisch eingestufte Standorte für die Energiewende wieder zur Verfügung zu stellen und dabei dem Artenschutz vollumfänglich Rechnung zu tragen.

Ablauf des Entwicklungsprozesses von „BirdVision“

Das  erste Kamerasystem mit der Bezeichnung „Bird Vision“ wurde am 06. März 2018 installiert und über die Brutperiode 2018 kontinuierlich weiterentwickelt. Nach einer umfangreichen Erprobungsphase begann die biologische Begleitforschung unter Einbeziehung der zuständigen Fachbehörden.  Durch die Verwendung hochleistungsfähiger Server und Industriekameras soll das System zukünftig in der Lage sein, eine Entfernungsmessung durch Stereobetrieb sowie eine Unterscheidung mehrerer Vogelgattungen durchzuführen. Die Entwicklung hierzu läuft bereits und wird in den nächsten Monaten in den Fokus rücken.

In den nächsten Monaten wird darüber hinaus die Entwicklung einer Benutzeroberfläche angestoßen. Biologen, Genehmigungsbehörden und Betreiber sollen dann auf einen Blick Flugbewegungen im Umfeld der jeweiligen Windenergieanlage visualisieren und auswerten können.

Um „BirdVision“ in der Praxis zu erproben, sind die Entwickler gerade dabei, mit Windenergieanlagenbetreibern Entwicklungskooperationen abzuschließen. Für die Validierung des Kamerasystems, begleitet durch Biologen, wird ab der kommenden Brutperiode 2019 an mehreren Standorten das System „BirdVision“ installiert. Auf Basis des projektspezifischen Flugverhaltens wird dann in Zusammenarbeit mit mehreren Biologen jeweils ein individuelles Schutzkonzept erarbeitet. Geplant ist ein erstes marktfähiges Produkt zum Monitoring von Flugbewegungen windkraftempfindlicher Vogelarten im Anlagenumfeld ab Herbst 2019.

Weitere Informationen zu „Bird Vision“ finden Sie hier.

Ausblick

Mit dem Projekt „BirdVision“ scheint für Vorhaben mit einem prognostizierten artenschutzrechtlichen Konflikt nun die Chance, genehmigt zu werden, zumindest greifbar. Es bleibt dennoch abzuwarten, wie die Praxis auf diese neuen technischen Möglichkeiten reagiert und ob die zuständigen Naturschutzbehörden sich davon überzeugen lassen werden, Kamerasysteme an problematischen Standorten einzusetzen. Die Anwendung des Systems darf jedenfalls nicht unter die Prämisse gestellt werden, dass dadurch eine vollständige Vermeidung des Schlagrisikos mit einem „Null-Risiko“ erreicht werden soll.