04.10.2018

Die Übergangsbestimmungen im KWK-Gesetz 2016: Wann gilt das alte Recht noch? (CuR 02/2016)

Aufsatz von Dr. Manuela Herms und Dr. Christoph Richter in CuR 2016, Seite 58

„Nach einigen Verzögerungen und einem für das Energierecht doch eher langwierigen Gesetzgebungsprozess trat zum 01.01.2016 das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) in Kraft. Im Vergleich zum bisher geltenden KWKG 2012 sieht das Gesetz einige gravierende Neuregelungen vor. Dies wirft insbesondere für Bestandsanlagen, aber auch für neue KWk-Anlagen, die innerhalb bestimmter Übergangsfristen in Betrieb genommen werden, die Frage auf, welche Regelungen unter welchen Voraussetzungen für sie gelten. […] Nachfolgend werden – nach einem kurzen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen – ausgewählte Übergangsvorschriften erläutert und praktische Anwendungsprobleme dargestellt.“

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Die Übergangsbestimmungen im KWK-Gesetz 2016: Wann gilt das alte Recht noch?

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