Wespenbussard keine windkraftsensible Art
Das OVG Koblenz erlaubt den Bau von sieben Windenergieanlagen im Windpark Pferdsfeld. Die Genehmigung sei entgegen der Auffassung der Vorinstanz mit den Vorgaben des Artenschutzes in Bezug auf den Wespenbussard vereinbar. Bei dem Wespenbussard handele es sich nämlich nicht um eine windkraftsensible Art, so dass es keiner Raumnutzungsanalyse bedurft habe, wie sich aus der von der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland erstellten Auflistung windkraftsensibler Brutvogelarten ergebe, die als Stand der Wissenschaft anzusehen sei. Keine durchgreifenden Bedenken bestünden auch in Bezug auf die Beachtung des Artenschutzes hinsichtlich weiterer Vogelarten und bezüglich des Fledermausschutzes.
Weitere Details können Sie in der Pressemitteilung des OVG (hier) lesen. Sobald die Gründe der Beschlüsse vom 14.01.2019 und 28.01.2019 vorliegen, werden wir dazu detaillierter berichten.