Im Jahr 2020 jährt sich nicht nur die Geburt des EEG zum zwanzigsten Mal. Es läuft auch für die ersten Generationen der Windenergieanlagen im EEG-Zeitalter die ebenfalls auf zwanzig Jahre begrenzte erhöhte EEG-Förderung aus. Damit stellt sich vermehrt die Frage, was kommt danach? Neben Konzepten zum Weiterbetrieb von Bestandsanlagen ohne EEG-Förderung wird zwangsläufig und immer häufiger auch der Rückbau von „Altanlagen“ in den Fokus der Betrachtungen rücken.
Wohlgemerkt ist der Rückbau von bestehenden Windenergieanlagen dabei nicht nur ein Problem, welchem sich Betreiber (und Grundstückseigentümer) stellen müssen, die kein Repowering-Konzept verfolgen. Vielmehr ist auch im Rahmen eines Repowerings regelmäßig der endgültige Abbau einer oder mehrerer bestehender Anlage erforderlich. Häufig wird die räumliche Entfernung zwischen Bestandsanlagen und Neuanlagen dazu führen, dass auch die zugehörige Infrastruktur (Kabeltrassen, Zuwegungen, usw.) wenn überhaupt nur eingeschränkt im Rahmen von Repowering-Konzepten weitergenutzt werden können. Es wird also zwangsläufig künftig immer mehr um die Frage gehen, wer muss was und wann zurückbauen? […]
Den ganzen Beitrag von Dr. Peter Sittig-Behm und damit einen Überblick über die sich beim WEA-Rückbau vor allem aus öffentlich-rechtlicher Sicht stellenden Fragen und mögliche Antworten lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der ZNER (online abrufbar hier).
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf unserer Internetpräsenz (hier und hier). Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch für eine persönliche Rücksprache zur Verfügung.