04.06.2020

Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Leipzig-Westsachsen

Der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen hat ein erneutes Beteiligungsverfahren im Zuge der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Leipzig-Westsachsen beschlossen.

Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung

Nach eigener Aussage hat der Regionale Planungsverband die Abwägung zum Beteiligungsentwurf im Jahr 2019 abgeschlossen. Im Ergebnis der erfolgten Abwägung seien festlegungsrelevante Planänderungen notwendig, die eine erneute Offenlage erforderlich machen. Dem entsprechend liegen die festlegungsrelevanten Änderungen einschließlich der Begründung und der entsprechend aktualisierte Umweltbericht im Zeitraum vom 02.06.2020 bis einschließlich 03.07.2020 aus. Zugleich werden die Unterlagen auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes veröffentlicht.

Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung können bis zum 03.07.2020 abgegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist können Stellungnahmen gemäß § 9 Abs. 2 S. 4 ROG ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Mit Ablauf der Stellungnahmefrist droht daher eine Präklusion.

Der Regionale Planungsverband weist für das Beteiligungsverfahren ausdrücklich darauf hin, dass sich die Anhörung ausschließlich auf die in den Planunterlagen markierten festlegungsrelevanten Planänderungen in Text und zeichnerischer Form beschränkt, soweit diese zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belange führen können.

Änderungen für die Windenergienutzung

Trotz dieser Einschränkung ist auch hinsichtlich der künftigen Festlegungen zur Windenergienutzung hinreichende Obacht geboten. So veröffentlicht der Planungsverband als zweckdienliche Unterlage für das Beteiligungsverfahren beispielsweise die Fachgrundlagen zur energetischen Windnutzung vom 13.03.2020 mit Berücksichtigung der Schutzvorschriften nach Naturschutzrecht zur Festlegung der Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergie. Ebenso erfolgt einer Veröffentlichung der Ertragsprognose zur Festlegung der Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergie und der Standortpässe zu den Potenzialflächen für die Windenergie gemäß der Freigabe durch die Verbandsversammlung vom 07.05.2020.

Es sind Änderungen bei den im Ziel Z 5.1.2.2 auszuweisenden Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergie, insbesondere auch in Form von Streichungen vorgesehen. Wesentliche Änderungen sind ferner innerhalb der harten und weichen Tabuzonen beabsichtigt. So sollen nahezu alle harten Tabuzonen vorsorglich und hilfsweise auch als weiche Tabuzonen gelten. Der 5-km Puffer zur seismologischen Station des Regionalnetzes soll zur weichen Tabuzone erhoben werden. Schließlich finden sich relevante Änderungen bei der einzelfallbezogenen Abwägung und der Prüfung des substanziellen Raumes.

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