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News
06.01.2025

Bundesweite Untersagungen für geplante Windenergievorhaben?

Kurz vor Ende des vergangenen Jahres brachte die CDU/CSU den „Entwurf eines Gesetzes für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus“ in den Bundestag ein (Drucksache 20/14234). Darin ist eine bundeseinheitliche Regelung zur vorübergehenden Untersagung von Entscheidungen über die Zulässigkeit von Windenergieanlagen vorgesehen. Die Untersagung soll nach der Begründung des Gesetzesentwurfs dann möglich sein, wenn Raumordnungspläne zur Erreichung der Flächenziele in Aufstellung befindlich sind und der beantragte Vorhabenstandort außerhalb eines ausgewiesenen oder in Planung befindlichen Windenergiegebiets liegt.

Beachtlich ist in diesem Zusammenhang zudem, dass aktuell schon geltende landesgesetzliche Regelungen (wie bspw. § 36 Abs. 3 LPlG NRW (mehr dazu hier) und § 17a LPlG Thüringen (mehr dazu hier)) nach der Vorstellung des Gesetzesentwurfs von der geplanten Neuregelung unberührt bleiben sollen. Diese stellen nämlich zum Teil sogar weniger stringente Anforderungen an die Möglichkeit zur Untersagung als die geplante Neuregelung. Ob diese landesrechtlichen Vorschriften aber tatsächlich (weiterhin) Wirkung entfalten, hängt wohl vor allem maßgeblich von deren Gültigkeit ab. Jedenfalls traf das OVG Münster in einer erst kürzlichen Entscheidung umfassende Ausführungen zur möglichen Nichtigkeit des § 36 Abs. 3 LPlG NRW (mehr dazu hier). Momentan bleibt allerdings noch abzuwarten, ob sich letztendlich Mehrheiten für diese geplante bundesgesetzliche Regelung finden lassen.