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Kategorie: Wasserstoff

16.12.2021

Beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission (teilweise) erteilt

Mehr als vier Monate nach Inkrafttreten des EEG-Reparaturgesetzes hat die EU-Kommission am 09.12.2021 weite Teile des Gesetzespaketes beihilferechtlich genehmigt. Dies teilte das BMWi am 14.12.2021 auf seiner Homepage mit (abrufbar hier). Viele Regelungen, die bislang nach § 105 EEG 2021 unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung gestanden hatten, können nun rückwirkend zum 01.01.2021 angewendet werden.

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