16.12.2021
Beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission (teilweise) erteilt
Mehr als vier Monate nach Inkrafttreten des EEG-Reparaturgesetzes hat die EU-Kommission am 09.12.2021 weite Teile des Gesetzespaketes beihilferechtlich genehmigt. Dies teilte das BMWi am 14.12.2021 auf seiner Homepage mit (abrufbar hier). Viele Regelungen, die bislang nach § 105 EEG 2021 unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung gestanden hatten, können nun rückwirkend zum 01.01.2021 angewendet werden.
Weitere News unter EEG 2021 – Blog zu den aktuellen Entwicklungen: