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News
19.11.2024

Digitalisierungsreform beim Grundstückskauf geplant

Das Bundesministerium der Justiz hat am 05.11.2024 einen Gesetzesentwurf zur Digitalisierung des Grundstückskaufs vorgelegt (siehe hier). Künftig sollen sämtliche Grundstückskaufverträge digital vollzogen werden, um den Ablauf des Kaufprozesses zu beschleunigen. Dies kann auch in der Flächenakquise für EE-Projekte zu einem relevanten positiven Effekt führen.

Digital statt postalisch

Anstelle des bisherigen postalischen Austausches von Informationen und Dokumenten zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages, soll diese Kommunikation künftig vollständig digital möglich sein. Konkret betrifft das die nach dem Baugesetzbuch, dem Grundstücksverkehrsgesetz und der Grundstücksverkehrsordnung erforderlichen Anzeigen, Anträge und Genehmigungen, die zwischen Notaren und den Verwaltungsbehörden ausgetauscht werden, sowie die Kommunikation zwischen Notaren und Gerichten sowie der Finanzverwaltung. Lediglich die eigentliche Beurkundung des Vertrages ist weiterhin nicht digital möglich, sondern erfolgt unverändert beim Notar. Das persönliche Erscheinen zur Beurkundung bleibt also erforderlich.

Das BMJ erhofft sich durch die geplanten digitalen Neuerungen den Kaufvorgang effizienter, gleichwohl aber sicher, zu gestalten.

Umsetzung

Unklar ist bislang, ab wann die digitale Kommunikation beim Grundstückskauf möglich oder gar verpflichtend ist. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Länder hierzu Rechtsverordnungen erlassen können. Der Zeitpunkt der Anwendung der neuen Vorgaben dürfe jedoch nicht nach dem 01.01.2027 liegen. Nur für die Finanzämtern gilt eine längere Umsetzungsfrist, bis spätestens zum 01.01.2028.

Fazit

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, bleibt den Vertragsparteien auch künftig der Gang zum Notar nicht erspart. Lediglich Vollzug des Kaufvorgangs könnte in Zukunft schneller vonstattengehen und so gerade für die Verwirklichung von EE-Projekten wertvolle Zeit generieren. Ob das Gesetz angesichts der derzeitigen politischen Situation tatsächlich verabschiedet wird, ist jedoch nicht absehbar. Bis zum 13.12.2024 können Stellungnahmen zum Entwurf eingereicht werden. Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden.