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News
17.04.2020

Freiflächen-PV-Anlagen – Baustart für Weesow-Willmersdorf

Der Energieversorger EnBW beginnt mit dem Bau einer der größten deutschen Freiflächen-PV-Anlagen (zur Frage der Zulässigkeit von Freiflächen-PV-Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten hier) in Brandenburg der ohne EEG-Förderung umgesetzt wird. Die als Freiflächen-PV-Anlage konzipierte Anlage entsteht auf einer Fläche von 209 ha und hat eine installierte Leistung von 187 MW. EnBW plant die Inbetriebnahme der Anlage noch im Jahr 2020.

Nutzungskonflikte mit Freiflächen-PV-Anlagen

Die Realisierung derartiger Projekte birgt häufig auch Konfliktpotenzial. Allerdings können viele bereits auf der Ebene der Bauleitplanung behoben werden. So ist auch für den Solarpark Weesow-Willmersdorf ein Bebauungsplan gem. § 8 BauGB die Grundlage.

Häufig hält man solchen Freiflächen-PV-Anlagen die Störung des Landschaftsbildes durch Blendwirkungen entgegen. Auch die Beeinträchtigung der Erholungsfunktion der Landschaft oder die Zerstörung von Lebensräumen durch Flächeninanspruchnahme sind geltend gemachte Belange.

Ansätze zur Konfliktbewältigung

Im Rahmen der Bauleitplanung lassen sich bereits Regelungen treffen, die solche Konflikte bewältigen. So kann man eine bestimmte Ausrichtung der Anlage festlegen und bestimmen, dass natürliche Sichtbarrieren errichtet werden müssen.

Dem Belang der Zerstörung von Lebensraum kann in der Form begegnet werden, dass die Module in einer bestimmten Höhe anzubringen sind. Dann lassen sich die Flächen unter den Modulen zu einem extensiven Grünland umwandeln. Dieses Grünland kann sich dann zu einem sog. „Grünbiotop“ entwickeln und bietet Rückzugsräume für verschiedene Arten.

Für den Solarpark Weesow-Willmersdorf wird sogar eine eigene ökologische Baubegleitung durchgeführt. Dadurch lassen sich sämtliche Maßnahmen im Einklang mit der Tier- und Pflanzenwelt durchführen.

Fazit

Der Solarpark Weesow-Willmersdorf zeigt, dass große Freiflächen-PV-Anlagen ein wichtiger Baustein für die Energiewende sind. Durch ein frühzeitiges Einbinden der Standortgemeinde lassen sich konkrete, auf das Vorhaben bezogene, Bauleitpläne aufstellen. Mit einer solchen abgestimmten Bauleitplanung kann man etwaigen Nutzungskonflikten bereits frühzeitig begegnen und dafür sorgen, dass die geplante Freiflächen-PV-Anlage im Einklang mit anderen Belangen steht.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.